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Neubau einer 380- KV- Leitung Bünzwangen- Goldshöfe

Adelberg ist betroffen- Bürger sind gefragt!!!

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger Adelbergs,
viele von Ihnen haben bereits an den Informationsveranstaltungen der TRANSNET Bw teilgenommen und sind über die Planung des Neubaus der 380 KV- Leitung im Bilde.
Der Neubau der 380 KV- Leitung ist notwendig, aber ob der derzeit zur Diskussion stehende Verlauf notwendig ist, das stelle ich in Frage…

Nach der aktuellen Planung wäre unser Erholungsort Adelberg bei jeder der bestehenden Alternativen sehr stark betroffen (s. Karte). Die TRANSNET Bw will im Rahmen von Trassierungswerkstätten auch Bürgern die Möglichkeit geben, sich an der Trassenplanung zu beteiligen.

Es betrifft jeden von uns und deshalb bitte ich interessierte Bürger, sich in eine im Rathaus ausliegende Liste einzutragen (Zimmer 2). Hierdurch erhalten Bürger die Möglichkeit sich aktiv an der Planung zu beteiligen.

Vielen Dank für Ihren Einsatz!
C. Marquardt
(Bürgermeisterin Adelberg)

 



 

Steckbrief zum Projekt (Transnet Bw)

Neubau einer 380-kv-Leitung Bünzwangen – Goldshöfe

1.0  warum ist eine neue 380-kv-Leitung zwischen Bünzwangen und Goldhöfe notwendig?
/ Die neue Leitung zwischen Bünzwangen und Goldshöfe ist notwendig, um im bestehenden Höchstspannungsnetz die Versorgung im mittleren Neckarraum zu sichern.
/ Weiterhin besteht in Baden-Württemberg schon heute ein wichtiger Stromfluss vom Nordosten in Richtung Süden. Im Zuge der Energiewende wird sich der Energiefluss stark erhöhen, da künftig noch mehr Windenergie aus dem Norden in das Netz von Baden-Württemberg eingespeist werden muss.
/ Die Verbindung zwischen Bünzwangen und Goldshöfe wirkt einer Netzüberlastung entgegen und trägt so auch weiterhin zur Versorgungssicherheit in der Region bei.

2.0 Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG )
/ Der vordringliche Bedarf einer neuen 380-kV-Leitung zwischen Bünzwangen und Goldshöfe ist gesetzlich im Energieleitungsausbaugesetz festgestellt.
/ Die Leitung soll am Raum Lindach vorbeigeführt werden, da sich hier eine Vielzahl von 110-kV-Leitungen des Verteilnetzes aus verschiedenen Richtungen Württembergs treffen. Der Raum Lindach ist wichtig, da dort später eine zentrale Anbindung der verschiedenen 110-kVLeitungen an die neue Leitung Bünzwangen-Goldshöfe erfolgen kann.
/ Im Energieleitungsausbaugesetz ist von einer „Umrüstung der bestehenden 110-kV-Leitung zwischen Punkt Lindach und Umspannwerk Goldshöfe“ die Rede.
/ Mit „Umrüstung“ ist keine bauliche Aufrüstung der bestehenden 110-kV-Leitung von 110 kV auf 380 kV gemeint. Möglich wäre die Mitführung des 110-kV-Stromkreises auf der neuen 380-kV-Leitung. In diesem Fall könnte die bestehende 110-kV-Leitung rückgebaut werden. TransnetBW strebt bei der Trassensuche eine Infrastrukturbündelung an. Das heißt, dass die neue 380-kV-Leitung partiell in der Trasse der bestehenden 110-kV-Leitung gebaut werden könnte. Partiell bedeutet, dass eine Orientierung am bestehenden Trassenverlauf nur abschnittsweise möglich ist. Ein vollständiger Neubau in bestehender Trasse ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich und auch nicht im Sinne von TransnetBW: Die 380-kV-Leitung würde in bestimmten Abschnitten zu nah an Wohnbebauungen heranrücken, sodass entsprechende Grenzwerte und Richtlinien nicht mehr eingehalten werden könnten. TransnetBW verfolgt das Ziel, die neue Leitung in einem größtmöglichen Abstand zu Wohnbebauungen zu führen.

3.0 Verfahren
Die Planung von Trassen ist ein mehrstufiger Prozess, bei dem die Trassenführung im öffentlich-rechtlichen Genehmigungsverfahren definiert wird. Noch bevor unsere Experten aus der Genehmigungsplanung Trassenvarianten untersuchen und mit diesen in die behördlichen Verfahren gehen, möchten wir in den öffentlichen Dialog treten.
/ Dafür haben wir einen dreistufigen Dialogprozess aufgesetzt: Um den unterschiedlichen Regionen im Einzelnen gerecht zu werden, haben wir das Gebiet zwischen Bünzwangen und Goldshöfe in vier Abschnitte eingeteilt.
/ Zuerst möchten wir in allen vier Abschnitten den Bürgerinnen und Bürgern mit  Informationsveranstaltungen die Möglichkeit geben, sich ein klares Bild über das Projekt, das Verfahren und die Dialogangebote zu verschaffen.
/ Im Rahmen von Trassierungswerkstätten werden dann gemeinsam Varianten der Trassenkorridore erarbeitet. Der Bürger hat damit die Möglichkeit, sich aktiv an der Trassenplanung zu beteiligen.
/ Aus den Trassierungswerkstätten gehen drei Trassenkorridore hervor, die im Rahmen des Raumordnungsverfahrens beantragt werden. Die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung fließen damit unmittelbar in das Genehmigungsverfahren ein.



 

Informationen zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr

(bitte anklicken PDF-Datei)



Wohnbauplätze im Neubaugebiet "Ziegelwasen" zu verkaufen


Verkauf von Wohnbauplätzen im künftigen Baugebiet "Ziegelwasen" (alter Sportplatz)

Durch die Verlagerung des Sportgeländes westlich der Landesstraße L 1147 wurde die Fläche des alten Sportplatzes einschl. der Gartenländer in eine Wohnbebauung umgewandelt. Eigentümerin der Fläche ist die Gemeinde. Insgesamt steht für die Wohnbebauung eine Nettobaulandfläche von ca. 1,2 ha zur Verfügung; vorgesehen sind Einfamilien- und Doppelhäuser.

Der Bebauungsplan  ist seit 1.10.2003 rechtskräftig; die 1. Änderung erfolgte im Frühjahr 2008.

Die Grundstücke werden mit der Auflage veräußert, dass innerhalb von 5 Jahren nach Vertragsabschluß ein bezugsfertiges Wohngebäude erstellt ist.
Der Grundstücks-Kaufpreis beträgt für die Bauplätze Nr. 6 – 10 (entlang der Landesstraße) und Nr. 2 - 4 190 €/m² Grundstücksfläche, für Bauplatz Nr. 1 beträgt der Grundstücks-Kaufpreis 240 €/m²; jeweils voll erschlossen, d.h. einschließlich der Erschließungsbeiträge.

Bezüglich von Anmeldungen für einen bestimmten Bauplatz, Reservierung, Option o.ä. sollten Sie Kontakt mit Bürgermeisterin Carmen Marquardt  (Tel. 07166/910110) aufnehmen.

Als Dateien stehen Ihnen folgende Informationen zur Verfügung:

  1. Lageplan im Maßstab 1:500
  2. Textteil zum Bebauungsplanentwurf
  3. Bauplatzliste

Familienförderung bei Bauplätzen: (gültig seit 24. März 2011)

 Die Gemeinde Adelberg bietet eine Förderung bei Vorliegen folgender Voraussetzungen:

  1. Der Nachlass pro kindergeldberechtigtem Kind wird kindbezogen und damit nur einmalig gewährt.
  2. Der Nachlass pro kindergeldberechtigtem Kind wird nur dann gewährt, wenn der Erziehungsberechtigte/ die Erziehungsberechtigten das neu zu erstellende Wohneigentum selbst zu Wohnzwecken nutzt/ nutzen und das Kind gemeinsam mit dem Erwerber in diesem Wohneigentum mit Hauptwohnsitz gemeldet ist bzw. wird.
  3. Der Nachlass kann mit Geburt eines Kindes (Lebendgeburt) nach Vorlage eines Nachweises beantragt werden.
  4. Der Antrag auf Familienförderung kann für kindergeldberechtigte Kinder maximal bis zu deren 18. Lebensjahr gestellt werden.
  5. Für weitere Kinder der Erwerber, die bis zu 5 Jahren nach Beurkundungsdatum dieses Vertrages geboren werden und die weiteren Voraussetzungen erfüllen, soll die Familienförderung rückwirkend gewährt werden. Dies gilt für Erwerber, die nach Beschlussfassung vom 24.03.2011 ein Grundstück erwerben.
  6. Der maximale Nachlass soll für 4 Kinder gewährt werden. Für jedes weitere Kind, das die Voraussetzungen erfüllt, können weitere 500,- € gewährt werden.
  7. Kommt es zum Vertragsrücktritt oder wird das Grundstück innerhalb von 5 Jahren wieder verkauft, so ist die Gemeinde verpflichtet, den/die gewährten Zuschuss/Zuschüsse zurückzufordern.
  8. Die Höhe der Familienförderung beträgt 5.000,- € pro Kind.

 


 

 


 




  Copyright © 2002 Gemeinde Adelberg. Letzte Änderung: 30.04.2013