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Neubau einer 380- KV- Leitung Bünzwangen- Goldshöfe
Adelberg ist betroffen- Bürger sind gefragt!!!
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger Adelbergs, viele von Ihnen haben
bereits an den Informationsveranstaltungen der TRANSNET Bw teilgenommen und sind
über die Planung des Neubaus der 380 KV- Leitung im Bilde. Der Neubau der
380 KV- Leitung ist notwendig, aber ob der derzeit zur Diskussion stehende
Verlauf notwendig ist, das stelle ich in Frage…
Nach der aktuellen Planung wäre unser Erholungsort Adelberg bei jeder
der bestehenden Alternativen sehr stark betroffen (s. Karte). Die TRANSNET Bw
will im Rahmen von Trassierungswerkstätten auch Bürgern die Möglichkeit geben,
sich an der Trassenplanung zu beteiligen.
Es betrifft jeden von uns und deshalb bitte ich interessierte Bürger, sich in
eine im Rathaus ausliegende Liste einzutragen (Zimmer 2). Hierdurch erhalten
Bürger die Möglichkeit sich aktiv an der Planung zu beteiligen.
Vielen Dank für Ihren Einsatz! C. Marquardt (Bürgermeisterin
Adelberg)

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Steckbrief zum Projekt (Transnet Bw)
Neubau einer 380-kv-Leitung Bünzwangen – Goldshöfe
1.0 warum ist eine neue 380-kv-Leitung zwischen Bünzwangen und
Goldhöfe notwendig? / Die neue Leitung zwischen Bünzwangen und Goldshöfe
ist notwendig, um im bestehenden Höchstspannungsnetz die Versorgung im mittleren
Neckarraum zu sichern. / Weiterhin besteht in Baden-Württemberg schon heute
ein wichtiger Stromfluss vom Nordosten in Richtung Süden. Im Zuge der
Energiewende wird sich der Energiefluss stark erhöhen, da künftig noch mehr
Windenergie aus dem Norden in das Netz von Baden-Württemberg eingespeist werden
muss. / Die Verbindung zwischen Bünzwangen und Goldshöfe wirkt einer
Netzüberlastung entgegen und trägt so auch weiterhin zur Versorgungssicherheit
in der Region bei.
2.0 Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG ) / Der vordringliche Bedarf
einer neuen 380-kV-Leitung zwischen Bünzwangen und Goldshöfe ist gesetzlich im
Energieleitungsausbaugesetz festgestellt. / Die Leitung soll am Raum Lindach
vorbeigeführt werden, da sich hier eine Vielzahl von 110-kV-Leitungen des
Verteilnetzes aus verschiedenen Richtungen Württembergs treffen. Der Raum
Lindach ist wichtig, da dort später eine zentrale Anbindung der verschiedenen
110-kVLeitungen an die neue Leitung Bünzwangen-Goldshöfe erfolgen kann. / Im
Energieleitungsausbaugesetz ist von einer „Umrüstung der bestehenden
110-kV-Leitung zwischen Punkt Lindach und Umspannwerk Goldshöfe“ die Rede. /
Mit „Umrüstung“ ist keine bauliche Aufrüstung der bestehenden 110-kV-Leitung von
110 kV auf 380 kV gemeint. Möglich wäre die Mitführung des 110-kV-Stromkreises
auf der neuen 380-kV-Leitung. In diesem Fall könnte die bestehende
110-kV-Leitung rückgebaut werden. TransnetBW strebt bei der Trassensuche eine
Infrastrukturbündelung an. Das heißt, dass die neue 380-kV-Leitung partiell in
der Trasse der bestehenden 110-kV-Leitung gebaut werden könnte. Partiell
bedeutet, dass eine Orientierung am bestehenden Trassenverlauf nur
abschnittsweise möglich ist. Ein vollständiger Neubau in bestehender Trasse ist
aus rechtlichen Gründen nicht möglich und auch nicht im Sinne von TransnetBW:
Die 380-kV-Leitung würde in bestimmten Abschnitten zu nah an Wohnbebauungen
heranrücken, sodass entsprechende Grenzwerte und Richtlinien nicht mehr
eingehalten werden könnten. TransnetBW verfolgt das Ziel, die neue Leitung in
einem größtmöglichen Abstand zu Wohnbebauungen zu führen.
3.0 Verfahren Die Planung von Trassen ist ein mehrstufiger Prozess,
bei dem die Trassenführung im öffentlich-rechtlichen Genehmigungsverfahren
definiert wird. Noch bevor unsere Experten aus der Genehmigungsplanung
Trassenvarianten untersuchen und mit diesen in die behördlichen Verfahren gehen,
möchten wir in den öffentlichen Dialog treten. / Dafür haben wir einen
dreistufigen Dialogprozess aufgesetzt: Um den unterschiedlichen Regionen im
Einzelnen gerecht zu werden, haben wir das Gebiet zwischen Bünzwangen und
Goldshöfe in vier Abschnitte eingeteilt. / Zuerst möchten wir in allen vier
Abschnitten den Bürgerinnen und Bürgern mit Informationsveranstaltungen
die Möglichkeit geben, sich ein klares Bild über das Projekt, das Verfahren und
die Dialogangebote zu verschaffen. / Im Rahmen von Trassierungswerkstätten
werden dann gemeinsam Varianten der Trassenkorridore erarbeitet. Der Bürger hat
damit die Möglichkeit, sich aktiv an der Trassenplanung zu beteiligen. / Aus
den Trassierungswerkstätten gehen drei Trassenkorridore hervor, die im Rahmen
des Raumordnungsverfahrens beantragt werden. Die Ergebnisse der
Bürgerbeteiligung fließen damit unmittelbar in das Genehmigungsverfahren
ein.

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Wohnbauplätze im Neubaugebiet "Ziegelwasen" zu verkaufen

Verkauf von Wohnbauplätzen im künftigen Baugebiet
"Ziegelwasen" (alter Sportplatz)
Durch die Verlagerung des Sportgeländes westlich der Landesstraße L 1147
wurde die Fläche des alten Sportplatzes einschl. der Gartenländer in eine
Wohnbebauung umgewandelt. Eigentümerin der Fläche ist die Gemeinde. Insgesamt
steht für die Wohnbebauung eine Nettobaulandfläche von ca. 1,2 ha zur Verfügung;
vorgesehen sind Einfamilien- und Doppelhäuser.
Der
Bebauungsplan ist seit 1.10.2003 rechtskräftig; die
1. Änderung erfolgte im Frühjahr 2008.
Die Grundstücke werden mit der
Auflage veräußert, dass innerhalb von 5 Jahren nach
Vertragsabschluß ein bezugsfertiges Wohngebäude erstellt ist. Der
Grundstücks-Kaufpreis beträgt für die Bauplätze Nr. 6 – 10 (entlang
der Landesstraße) und Nr. 2 - 4 190 €/m² Grundstücksfläche, für Bauplatz
Nr. 1 beträgt der Grundstücks-Kaufpreis 240 €/m²; jeweils voll
erschlossen, d.h. einschließlich der Erschließungsbeiträge.
Bezüglich von Anmeldungen für einen bestimmten Bauplatz, Reservierung,
Option o.ä. sollten Sie Kontakt mit Bürgermeisterin Carmen Marquardt
(Tel. 07166/910110) aufnehmen.
Als Dateien stehen Ihnen folgende
Informationen zur Verfügung:
- Lageplan im Maßstab 1:500
- Textteil zum Bebauungsplanentwurf
- Bauplatzliste
Familienförderung bei Bauplätzen: (gültig seit 24. März
2011)
Die Gemeinde Adelberg bietet eine Förderung bei Vorliegen folgender
Voraussetzungen:
- Der Nachlass pro kindergeldberechtigtem Kind wird kindbezogen und damit
nur einmalig gewährt.
- Der Nachlass pro kindergeldberechtigtem Kind wird nur dann gewährt, wenn
der Erziehungsberechtigte/ die Erziehungsberechtigten das neu zu erstellende
Wohneigentum selbst zu Wohnzwecken nutzt/ nutzen und das Kind gemeinsam mit
dem Erwerber in diesem Wohneigentum mit Hauptwohnsitz gemeldet ist bzw. wird.
- Der Nachlass kann mit Geburt eines Kindes (Lebendgeburt) nach Vorlage
eines Nachweises beantragt werden.
- Der Antrag auf Familienförderung kann für kindergeldberechtigte Kinder
maximal bis zu deren 18. Lebensjahr gestellt werden.
- Für weitere Kinder der Erwerber, die bis zu 5 Jahren nach
Beurkundungsdatum dieses Vertrages geboren werden und die weiteren
Voraussetzungen erfüllen, soll die Familienförderung rückwirkend gewährt
werden. Dies gilt für Erwerber, die nach Beschlussfassung vom 24.03.2011 ein
Grundstück erwerben.
- Der maximale Nachlass soll für 4 Kinder gewährt werden. Für jedes weitere
Kind, das die Voraussetzungen erfüllt, können weitere 500,- € gewährt werden.
- Kommt es zum Vertragsrücktritt oder wird das Grundstück innerhalb von 5
Jahren wieder verkauft, so ist die Gemeinde verpflichtet, den/die gewährten
Zuschuss/Zuschüsse zurückzufordern.
- Die Höhe der Familienförderung beträgt 5.000,- € pro Kind.
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