Landesfamilienpass 2019
Jährlich gibt das Sozialministerium ein Gutscheinheft zum Landesfamilienpass heraus, welches den berechtigten Familien vergünstigten oder sogar unentgeltlichen Besuch Staatlicher Schlösser und Gärten und Staatlicher Museen des Landes ermöglicht.
Die Ausstellung eines Landesfamilienpasses für das Jahr 2019 kann beim Bürgermeisteramt, Bürgerbüro im Erdgeschoss beantragt werden.
Einen Landesfamilienpass können Familien erhalten/beantragen, die in häuslicher Gemeinschaft:
- mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern;
- aus nur einem Elternteil bestehen und mit mindestens
einem kindergeldberechtigtem Kind zusammenleben – es
darf jedoch keine eheähnliche Gemeinschaft bestehen;
- mit einem schwer behinderten kindergeldberechtigten
Kind, das mindestens 50 % Erwerbsminderung besitzt
zusammenleben;
- SGB II- oder kinderzuschlagsberechtigt sind und mit
mindestens einem kindergeldberechtigten Kindern
zusammenleben oder
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
(AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind
zusammenleben.
Der Landesfamilienpass ist vom Einkommen unabhängig.
Die bisherigen Inhaber und weiterhin Berechtigten des Familienpasses erhalten das Gutscheinheft in den kommenden Tagen.
Sobald die vorgenannten Anspruchsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen, müssen der Familienpass sowie die nicht verwendeten Gutscheinkarten dem Bürgermeisteramt zurückgegeben werden.