Aktuelles aus dem Rathaus

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

 
Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist eines der wichtigsten Infrastrukturprogramme des Landes Baden-Württemberg. Mit dem Ziel, die Lebens- und Arbeitsbedingungen im ländlichen Raum weiterzuentwickeln, schreibt das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) das ELR jährlich neu aus.
Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Ziel des Jahresprogramms 2024 ist, Impulse zur innerörtlichen Entwicklung und Aktivierung der Ortskerne zu setzen.

Projektträger und Zuwendungsempfangende können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen oder Privatpersonen sein.


Im Allgemeinen unterstützt das ELR folgende vier Förderschwerpunkte:

Wohnen

  • Im Besonderen die Umnutzung bestehender Bausubstanz, z. B. leerstehender ehemaliger landwirtschaftlicher Gebäude zu Wohnraum
  • Höhere Förderung für Wohnbauprojekte mit innovativen Holzbaulösungen in der Tragwerkskonstruktion
  • Modernisierungen unter energetischen Gesichtspunkten

Arbeiten

  • Umsiedlung von Betrieben aus innerörtlichen Gemengelagen an den Ortsrand
  • Schaffung und Sicherung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen von kleinen und mittleren Unternehmen
  • Reaktivierung leerstehender Gewerbeobjekte

Grundversorgung

  • Wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen, vor allem u. a. Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien und Bäckereien oder auch Arztpraxen

Gemeinschaftseinrichtungen

  • Mehrzweckhallen oder Dorfgemeinschaftshäuser werden gefördert sofern sie der Innen- und Ortskernentwicklung dienen

CO2-Speicherzuschlag
Wer bei Projekten überwiegend ressourcenschonende, CO2 bindende Baustoffe im Tragwerk wie z.B. Holz einsetzt, kann grundsätzlich einen Förderzuschlag von 5 %-Punkten auf den Regelfördersatz und eine erhöhte Maximalförderung bekommen, sofern dies nach beihilferechtlichen Bestimmungen möglich ist.
 
 
Antragsverfahren

Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von den Städten/Gemeinden gestellt werden. Diese Aufnahmeanträge enthalten auch die privaten Projekte.
Das MLR entscheidet im Frühjahr 2024 über die Aufnahme in das ELR.

Aufgrund aufwendiger Vorarbeiten wie beispielsweise die Erstellung eines aktuellen Gemeindeentwicklungskonzeptes ist es dringend erforderlich, dass Sie frühzeitig (1. Quartal 2023) Kontakt mit der Gemeindeverwaltung aufnehmen. Ihr endgültiger Antrag kann zu einem späteren Zeitpunkt eingereicht werden.

Planen auch Sie eine Gebäudemodernisierung, einen Neubau in der Ortsmitte oder die Umnutzung einer Scheune zu Wohnraum?
Dann setzen Sie sich gerne mit der Gemeindeverwaltung Adelberg (gemeinde(@)adelberg.de; Tel.: 07166 910110) in Verbindung.

Weitere allgemeine Informationen über die Fördervorrausetzungen, die Förderhöhe und das Verfahren zur Antragstellung finden Sie unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/ oder unter „Info Antragstellung“ bei https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Land/ELR/Seiten/ELR-Antragstellung.aspx