Aktuelles aus dem Rathaus

Öffentliche Bekanntmachung


Erlass einer Veränderungssperre zum Bebauungsplan „Ortsmitte 1“ in Adelberg

Zur Sicherung des mit Beschluss des Gemeinderates vom 21.03.2024 eingeleiteten Bebauungsplanverfahren "Ortsmitte 1" hat der Gemeinderat der Gemeinde Adelberg in öffentlicher Sitzung am 21.03.2024 eine Veränderungssperre nach § 14 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.
 
Die Satzung über die Veränderungssperre tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
 
Für den räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre ist der Lageplan vom 21.03.2024 maßgebend. Der Planbereich ist im folgenden unmaßstäblichen Karten-/Planausschnitt dargestellt:

Die Veränderungssperre kann während der üblichen Dienstzeiten beim Bürgermeisteramt der Gemeinde Adelberg, Vordere Hauptstraße 2, 73099 Adelberg eingesehen werden. Jedermann kann die Veränderungssperre einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
 
Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche und dem § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsvorschriften wird hingewiesen.
 
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der aktuellen Fassung oder von aufgrund der Gemeindeordnung erlassenen Verfahrensvorschriften ist nach § 4 Abs. 4 GemO in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Die Verletzungen sind schriftlich gegenüber der Gemeinde Adelberg, Vordere Hauptstraße 2, 73099 Adelberg geltend zu machen.
 
 
 
Adelberg, den 04.04.2024

 

Carmen Marquardt
Bürgermeisterin