Aktuelles aus dem Rathaus

Öffentliche Bekanntmachung


Aufstellung des Bebauungsplanes „Ortsmitte 1“ in Adelberg

 
Der Gemeinderat der Gemeinde Adelberg hat am 21.03.2024 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplans „Ortsmitte 1“ und die Aufstellung der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO) zum Bebauungsplan beschlossen.
 
Bei dem Plangebiet handelt es sich um einen Teilbereich des historisch gewachsenen Ortskerns von Adelberg. Dieser umfasst zwei Flurstücke mit den Nummern 20/1 und 22/5, sowie die angrenzenden Fußwege und öffentlichen Parkierungsflächen. Das Plangebiet befindet sich südlich der Schorndorfer Straße und westlich der Kirchstraße. Für den Geltungsbereich ist der Lageplan zum Aufstellungsbeschluss vom 21.03.2024 maßgebend.
 
Der Planbereich ergibt sich ausfolgendem Kartenausschnitt:

Ziele und Zwecke der Planung
 
Da es für den Ortskern nur einen ehemaligen Baulinienplan aus dem Jahr 1959 gibt, soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden, der die städtebauliche Entwicklung des Plangebietes steuert. Ziel des Bebauungsplans ist die langfristige Sicherung der fußläufigen Nahversorgung in der Gemeinde. Es ist vorgesehen, die bisherigen gewerblichen Flächen im Erdgeschoss auf der Straßenseite durch planungsrechtliche Festsetzung zu sichern und sonstige Nutzungen auszuschließen.
 
Die Aufstellung des Bebauungsplans ist aus städtebaulichen Gründen erforderlich, um die Voraussetzungen für eine geordnete Fortentwicklung des sensiblen Teilbereiches im gewachsenen Ortskern zu schaffen.
 

 
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)
 
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB findet zu einem späteren Zeitpunkt statt und wird gesondert bekannt gemacht.
 
 
Adelberg, 04.04.2024
 
 
Carmen Marquardt
Bürgermeisterin