Aktuelles aus dem Rathaus

Landesfamilienpass 2024

Jährlich gibt das Sozialministerium ein Gutscheinheft zum Landesfamilienpass heraus. Mit dem Landesfamilienpass und den dazugehörigen Gutscheinen können derzeit insgesamt 22-mal im Jahr unentgeltlich bzw. zu einem ermäßigten Eintritt die staatlichen Schlösser, Gärten und Museen besucht werden.
 
Einen Landesfamilienpass können folgende Personen erhalten:

  • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden schwerbehinderten Kind mit mindestens 50 v. H. Erwerbsminderung in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien, die Kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Hartz IV-berechtigt sind und die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben. Soweit Familien aus der Ukraine einen Anspruch auf Bürgergeld haben, können sie - bei entsprechendem Nachweis und Vorliegen der übrigen Voraussetzungen - ebenfalls den Landesfamilienpass erhalten.

Der Landesfamilienpass ist einkommensunabhängig. Sobald die vorgenannten Anspruchsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen, muss der Familienpass zurückgegeben werden.
 
Wir empfehlen Ihnen, sich zuvor im Internet oder telefonisch beim jeweiligen Anbieter über die Öffnungszeiten und die Eintrittspreise zu informieren. Eine Liste aller Staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg sowie eine Liste der nicht-staatlichen Angebote finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration unter: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/soziales/familie/leistungen/landesfamilienpass/
 
Sollten Sie Interesse an der Ausstellung eines Landesfamilienpasses sowie der Abholung der Gutscheine für das Jahr 2024 haben, können Sie sich an Frau Kißling vom Bürgerbüro (Tel.: 07166 910 11 – 25, E-Mail: K.Kissling(@)adelberg.de) wenden.