Bundestagswahl 2025

2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Ursprünglich war als Termin der 28. September 2025 vorgesehen. Um Neuwahlen herbeizuführen, hat Bundeskanzler Olaf Scholz die Vertrauensfrage gestellt und verloren. Im Anschluss schlug er Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier vor, den Bundestag aufzulösen.

Der Bundespräsident hat am 27.12.2024 den 20. Deutschen Bundestag gemäß Artikel 68 des Grundgesetzes aufgelöst. Der Termin zur Wahl des 21. Deutschen Bundestages wurde auf Sonntag, 23. Februar 2025, festgelegt.

Wahlergebnis

Die Auszählung der Bundestagswahl erfolgt am Sonntagabend, 23.02.2025 ab 18 Uhr. Wie Adelberg gewählt hat, wird anschließend hier veröffentlicht.

Klicken Sie hier für das Ergebnis.

Herzlichen Dank an alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

Ein riesengroßes Dankeschön möchte ich an alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer richten, die durch ihren Einsatz diese vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar 2025 erst möglich gemacht haben und uns so tatkräftig sowohl im Wahllokal als auch bei der Briefwahl unterstützt haben.

Es freut uns sehr, dass wir auf einen treuen Stamm von Wahlhelferinnen und Wahlhelfern zurückgreifen können, die dieses Ehrenamt bereits seit vielen Jahren engagiert ausüben. Dieser Erfahrungsschatz und der verlässliche Einsatz tragen wesentlich zur Bewältigung dieser wichtigen Aufgabe bei. Ohne ein solches Engagement wäre eine reibungslose Durchführung der Wahl nicht denkbar.

Ein besonderer Dank geht an meine Mitarbeiterinnen, Frau Hornek und Frau Wirth, die für die Wahlvorbereitung und -durchführung, die Ergebnisermittlung, die Prüfung der Unterlagen und die Nachbereitung verantwortlich waren. Auch meinen anderen Mitarbeiterinnen und dem Team vom Bauhof möchte ich für die Ausstattung der Wahlräume, die Verpflegung und die anschließenden Aufräumarbeiten herzlich danken.

Ehrenamtliches Engagement ist in der heutigen Zeit leider nicht mehr selbstverständlich, deshalb würden wir uns sehr freuen, wenn wir auch zukünftig mit Ihrer Hilfe rechnen können.

Nochmals vielen Dank für die großartige Mithilfe!

Carmen Marquardt
Bürgermeisterin

Donnerstag, 16.01.2025
Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen im Mitteilungsblatt Östlicher Schurwaldbote

bis spätestens 02.02.2025:
Benachrichtigung der Wahlberechtigten
und
Antrag auf Eintragung / Aufnahme ins Wählerverzeichnis möglich

Montag, 03.02.2025 bis Freitag, 07.02.2025:
Einsichtnahme ins Wählerverzeichnis möglich

Donnerstag, 06.02.2025:
Öffentliche Bekanntmachung über die Wahl im Mitteilungsblatt Östlicher Schurwaldbote

ab 10.02.2025:
Versand der Briefwahlunterlagen

Sonntag, 23.02.2025 in der Zeit von 8 bis 18 Uhr
Bundestagswahl

Sonntag, 23.02.2025 ab 18 Uhr
Auszählung der Bundestagswahl

Bitte beachten Sie die folgenden Informationen bei Zu- und Wegzügen in Bezug auf die Bundestagswahl. Vordrucke für den Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis erhalten Sie bei Frau Kißling oder Frau Wirth.

Merkblatt zur Bundestagswahl bei Zu- und Wegzügen ab dem 13.01.2025

Merkblatt zur Bundestagswahl bei Zu- und Wegzügen ab dem 03.02.2025

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man auch als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen. Für die richtige Antragstellung sind zwei Fallgruppen zu unterscheiden, wobei Fall 2 nur dann Anwendung findet, wenn Fall 1 nicht zutrifft.

Fall 1:

  • Sie sind Deutsche oder Deutscher,
  • leben außerhalb der Bundesrepublik Deutschland,
  • sind in der Bundesrepublik Deutschland nicht für eine Wohnung gemeldet,
  • haben aber nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten und
  • dieser Aufenthalt liegt nicht länger als 25 Jahre zurück (§ 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Bundeswahlgesetz)

Nutzen Sie hierfür den Antrag nach Anlage 2 zur Bundeswahlordnung:

Den ausgefüllten und handschriftlich unterschriebenen Antrag nach Anlage 2 Bundes-wahlordnung können Sie postalisch, per Fax, E-Mail oder sonstiger elektronischer Übermittlung an die zuständige Gemeindebehörde (= letzte deutsche Meldegemeinde) senden. Er muss bis Fristende dort eingegangen sein.

Fall 2:

  • Sie sind Deutsche oder Deutscher,
  • leben außerhalb der Bundesrepublik Deutschland,
  • sind in der Bundesrepublik Deutschland nicht für eine Wohnung gemeldet,
  • haben noch nie oder nur vor Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten oder dieser Aufenthalt liegt länger als 25 Jahre zurück,
  • Sie sind aber aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar vertraut mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland und von diesen betroffen (§ 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Bundeswahlgesetz)

Nutzen Sie hierfür den Antrag nach Anlage 2a zur Bundeswahlordnung:

Dieser Antrag nach Anlage 2a Bundeswahlordnung muss ausgefüllt und handschriftlich unterschrieben im Original bei der zuständigen Gemeindebehörde (= letzte deutsche Meldegemeinde oder, wenn eine Anmeldung nie bestand, die Gemeinde mit der Sie nach Ihrer Erklärung am engsten verbunden sind; wenn ein solcher Ort nicht festgestellt werden kann, kommt die letzte Heimatgemeinde der Vorfahren in gerader Linie im heutigen Bundesgebiet in Betracht, bei mehreren die des letzten Fortzuges) bis Fristende eingegangen sein; die Übermittlung des Antrags mittels E-Mail oder Telefax genügt nicht. Der Antrag ist ausschließlich per Post an die zuständige Gemeindebehörde zu versenden.

Die Frist für die Antragstellung endete aufgrund der vorgezogenen Wahl am Sonntag, 2. Februar 2025 (21. Tag vor der Wahl).

Aufgrund des Ablaufs der Eintragungsfrist können keine Anträge mehr auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis für die diesjährige Bundestagswahl angenommen werden.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen

Zur Wahl der Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestags am 23. Februar 2025 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?

Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.

Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird - ebenfalls kostenlos - eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.

Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.

Hilfsperson

Ein Wähler, der des Lesens unkundig ist oder der wegen einer Behinderung gehindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu werfen, kann eine andere Person, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will, bestimmen. Die Bestimmung der Hilfsperson ist dem Wahlvorstand bekanntzugeben. Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstandes sein. Die Hilfeleistung ist auf die rein technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen Wahlentscheidung beschränkt. Die Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlkabine aufsuchen, soweit das zur Hilfeleistung erforderlich ist. Eine Einflussnahme auf die Stimmabgabe seitens der Hilfsperson ist unzulässig, ebenso die Ersetzung der Entscheidung des Wahlberechtigten. Eine Person darf dann nicht als Hilfsperson eingesetzt werden, wenn ein Interessenkonflikt besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat.

Vier kurze Videos erläutern verständlich und grafisch ansprechend gestaltet, was man zur Wahl wissen muss. Hier kann man auf anschauliche Weise erfahren, was eigentlich der Bundestag ist, wer wählen darf, wie die Briefwahl abläuft und wie man in der Wahlkabine seine Stimme abgibt. Eine Version der Erklärfilme in Deutscher Gebärdensprache wird ebenfalls angeboten. Die Erklärfilme sind unter https://vimeo.com/user/125899212/folder/23660275 abrufbar.

Erklärfilm „Alles, was Du wissen musst!“
Das rund dreiminütige Video geht auf Grundbegriffe zur Wahl ein und erklärt kurz und bündig, was man dazu wissen muss: Wer darf überhaupt wählen? Wie kann man die Briefwahl beantragen? Warum gibt es eine Erst- und eine Zweitstimme? Er erläutert auch schwierigere Zusammenhänge verständlich und grafisch anschaulich gestaltet. „Alles, was Du wissen musst!“ ist im Hoch- und Querformat unter https://tinyurl.com/Bundestag2025 abrufbar.

Erklärfilme in Arabisch, Englisch, Russisch und Türkisch
Den LpB-Erklärfilm „Alles, was Du wissen musst!“ gibt es auch in Arabisch, Englisch, Russisch und Türkisch: Unter https://tinyurl.com/Bundestag2025 kann das mehrsprachige Angebot abgerufen werden.

Die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB) bietet zur vorgezogenen Neuwahl des Bundestags am 23. Februar 2025 ein breites Informationsangebot – so etwa Online-Dossiers mit Hintergrundwissen und Analysen, kurze Erklärfilme, Veranstaltungen für ganz unterschiedliche Zielgruppen oder Veröffentlichungen in gedruckter wie digitaler Form. Eine Auswahl der Angbote finden Sie nachfolgend.

Im Überblick: www.bundestagswahl-bw.de
Das LpB-Portal www.bundestagswahl-bw.de informiert ausführlich rund um die Wahl: Übersichtlich aufgebaut und laufend aktualisiert findet sich hier viel Wissenswertes zum Wahlrecht und Wahlsystem, zu aktuellen Umfragen, zu den Parteien und Kandidatinnen und Kandidaten. Es enthält auch die Wahlprogramme von Parteien in zusammengefasster Form. Alle Angebote der LpB sind hier gebündelt.

Workshop „Bundestagswahl 2025 – aber wie geht das?“
Von „Wie wähle ich überhaupt?“ über „Welche Parteien stehen zur Wahl?“ bis hin zu „Warum jede Meinung zählt!“: Der Workshop gibt Antworten auf diese und viele weitere Fragen zur Bundestagswahl. Das Angebot richtet sich an Gruppen von acht bis 25 Personen; der Zeitrahmen kann flexibel von einer bis zu vier Stunden gewählt werden. Mehr unter: www.bundestagswahl-bw.de/fileadmin/Abteilung_III/jugend/pdf/Angebotsflyer_1_2025.pdf.

Veranstaltung „Europa im Wahlkampf: Die Europapolitik der Parteien – Analysen, Prognosen, Konsequenzen“
Der Bundestagswahlkampf kommt in die heiße Phase. Doch: Was ist mit Europa?
Europapolitik ist die Politik der Vielen. Viele Staaten und viele Themen in deren Kontext Deutschland immer eine gewichtige Stimme ist. Grund genug um sich anzusehen, welche Pläne die Parteien für unseren gemeinsamen Wirtschafts- und Lebensraum haben oder eben nicht haben. Welche Konsequenzen dürfen wir davon erwarten? Kommen Sie vorbei und diskutieren Sie mit! Mehr unter: https://www.lpb-tuebingen.de/bundestagswahl2025

Wahlparty „Prognosen, Popcorn und Politik - Die überparteiliche Wahlparty zur Bundestagswahl“
Deutschland wählt! Sei live in der Außenstelle dabei, wenn am Wahlsonntag die ersten Hochrechnungen veröffentlich werden. Fiebere mit anderen Wähler:innen den nächsten Balken entgehen. Lausche der kritischen Einordnung der ersten Ergebnisse durch Expert:innen vor Ort und am Bildschirm. Und genieße dabei ein Softgetränk und ein paar Snacks. Erlebe mit uns zusammen DIE Tübinger Wahlparty zur Bundestagswahl. Mehr unter: https://www.lpb-tuebingen.de/bundestagswahl2025

Unterrichtsmaterial: Workshop „Plakativ zur Bundestagswahl“
Das Unterrichtsmaterial für die Workshops „Plakativ zur Bundestagswahl“ (3 Stunden) und „Bundestagswahl kompakt“ (90 Minuten) ist geeignet für Schüler:innen ab Klasse 9. Der Workshop beinhaltet die die Arbeitsweise und Aufgaben des Bundestags, Wählen und das Kennenlernen der Parteien und ihrer Positionen. Bitte wenden Sie sich bei Interesse am Material an tuebingen.verwaltung(@)lpb.bwl.de - Sie erhalten dann kostenfrei die Zugangsdaten.

E-Learning-Kurs „Bundestagswahl 2025“
Um die Bundestagswahl mit Schulklassen im Rahmen des Unterrichts zu erarbeiten, können Lehrkräfte in Baden-Württemberg ab sofort auf einen neu gestalteten E-Learning Kurs zugreifen. Der E-Learning-Kurs ist ohne Registrierung über die Moodle-Plattform der LpB nutzbar und beinhaltet Informationen, Aufgaben und spielerische Methoden zu folgenden Themen: (1) Wer macht was? Die Verfassungsorgane, (2) Aufgabe und Arbeitsweise des Bundestages, (3) Wer steht am 23. Februar zur Wahl?, (4) Wie wird der Bundestag gewählt?  
Die Aufgaben im Kursraum sind individuell bearbeitbar und eignen sich beispielsweise als Hausaufgabe oder zur Erarbeitung in der Schule. Der Kursraum richtet sich an Schüler:innen ab Klassenstufe 9.

Anmeldung:Wenn Sie das Angebot mit Ihrer Lerngruppe nutzen möchten, schreiben Sie bitte eine E-Mail an lukas.mueller(@)lpb.bwl.de. Sie erhalten dann den Link sowie das Passwort zur Nutzung des Kurses.

Raum für Demokratie in der Außenstelle Heidelberg
Anlässlich der Bundestagswahl 2025 wird der Shop der Außenstelle Heidelberg zum "Raum für Demokratie". Diese Aktion wurde von der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) ins Leben gerufen und soll Orte schaffen, an denen Menschen zusammenkommen und so ein lebendiger, demokratischer Meinungsaustausch entsteht. Zu den Öffnungszeiten des Shops stehen Materialien wie Hefte, Broschüren und weiteres Lernmaterial zur Bundestagswahl zur Verfügung, die auch zum Einsatz im Schulunterricht geeignet sind. Darüber hinaus bietet der Raum Platz für Austausch und Diskussionen sowie Anregungen zur Auseinandersetzung mit der Wahl.

Für den Unterricht: „Mach´s klar! Politik – einfach erklärt“
Warum gibt es Neuwahlen? Die Ausgabe geht auf strittige politische Themen der Ampel-Koalition ein und stellt auch die rechtlichen Möglichkeiten vor, vorgezogene Wahlen zu erwirken. Ein ganzseitiges Schaubild mit Zuordnungsaufgaben zeigt das Wahlrecht und führt zu zentralen Begriffen des politischen Systems. Ein „Koalitionsrechner“ verdeutlicht, welche Optionen es nach der Wahl gibt, die notwendige absolute Mehrheit an Parlamentssitzen zu erreichen. Die LpB-Reihe „Mach´s klar!“ erläutert auf vier Seiten im DIN A4-Format politische Themen in vereinfachter Form und ist für eine Schulstunde konzipiert. Sie richtet sich an Lehrkräfte aller weiterführenden Schulen in Baden-Württemberg sowie in außerschulischen Jugend- und Bildungseinrichtungen: www.lpb-bw.de/publikation3772.

Poster in DIN A2: „Die Bundestagswahl am 23. Februar 2025“
Das ganzseitige, farbige Plakat im Format DIN A2 veranschaulicht das Wahlsystem. Es lässt sich im Schulunterricht einsetzen und eignet sich ebenso für Rathäuser, Verbände, Vereine sowie Einrichtungen der Erwachsenen- und außerschulischen Jugendbildung. Erhältlich im LpB-Webshop unter www.lpb-bw.de/publikation3773

Präsentation Bundestagswahl 2025
Die Präsentation bereitet die wichtigsten Informationen zur Wahl auf: Welche Funktionen erfüllt der Bundestag? Wie funktioniert das Wahlrecht? Um welche Themen geht es im Wahlkampf? Wofür stehen die Parteien? Wer sind die Spitzenkandidierenden? Und wie steht es um die aktuellen Umfragewerte?  Zudem gibt es einen Rückblick auf die Bundestagswahl im Jahr 2021. Die zur eigenständigen Nutzung entwickelte Präsentation richtet sich an Lehrkräfte sowie alle Interessierten und steht als editierbare pptx-Datei und als PDF zum Download zur Verfügung: www.bundestagswahl-bw.de/fileadmin/bundestagswahl-bw/images/publikationen/Vortrag_Bundestagswahl_2025_externe_Version.pdf

Quiz zur Bundestagswahl 2025: Der Kampf um die S(p)itze
Wie viele Abgeordnete hat eigentlich der Bundestag? Und wie viele der aktuellen Abgeordneten sind jünger als 30 Jahre? Das LpB-Quiz vermittelt auf unterhaltsame Weise die wichtigsten Infos zur Wahl und zu den Streitthemen im aktuellen Wahlkampf. Es richtet sich insbesondere an Schulklassen und Lehrkräfte, kann aber auch in anderen Zusammenhängen verwendet werden:
www.bundestagswahl-bw.de/fileadmin/bundestagswahl-bw/images/publikationen/Präsentation_Quiz_zur_Bundestagswahl_2025.pdf.

Zusätzlich gibt es eine Handreichung zum Quiz, die Informationen über Lernziele, benötigte Materialien und den Ablauf des Wahl-Quiz enthält:
www.bundestagswahl-bw.de/fileadmin/bundestagswahl-bw/images/publikationen/Handreichung_Quiz_zur_Bundestagswahl_2025.pdf

Hier finden Sie alles zur Bundestagswahl in leichter Sprache.

  • Wer darf bei einer Bundestagswahl wählen?
  • Wann können Sie wählen?
  • Wo können Sie wählen?
  • Wie können Sie wählen?
  • Was ist die Erst-Stimme?
  • Was ist die Zweit-Stimme?
  • Können Sie sich bei der Wahl auch enthalten?
  • Wann ist die Stimm-Abgabe noch ungültig?
  • Wahlauswertung

Weitere Informationen in leichter Sprache finden Sie auf der Seite der Bundeszentrale für politische Bildung.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Bundeswahlleiterin sowie auf der Seite des Deutschen Bundestags.

Ansprechpartnerin bei Fragen zur Wahl: Frau Lisa Wirth

Rathaus Adelberg
Vordere Hauptstraße 2
73099 Adelberg
Telefon 07166 91011-13
E-Mail: L.Wirth(@)adelberg.de