Diese Seite befindet sich aktuell noch im Aufbau.

Einführung des Virtuellen Bauamts Baden-Württemberg

Baurechtliche Verfahren werden ab 01.01.2025 überwiegend digital durchgeführt. Hierzu hat das Land die Plattform „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg“ (ViBa BW) in Auftrag gegeben. Das ViBa BW ist eine End-to-End-Lösung. Dies bedeutet, dass mittels dieser Plattform von der Antragstellung, über die Beteiligung der Städte, Gemeinden und der Träger öffentlicher Belange, die Bearbeitung des Antrags bis zur Bekanntgabe der Entscheidung, alle Prozesse digital durchgeführt werden.

Hierzu wurde ein sogenannter Vorgangsraum eingerichtet. In diesem Raum können die Bauherren/Entwurfsverfasser, die betroffenen Behörden und die für Adelberg zuständige Baurechtsbehörde beim Landratsamt Göppingen zeitgleich arbeiten.

Ab 01.01.2025 findet die Antragsstrecke ausschließlich über die Plattform statt. Anträge per E-Mail oder in Papierform werden nicht angenommen.

Welche Verfahren können derzeit über das ViBa BW abgewickelt werden?

  • Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 52 LBO
  • Baugenehmigung nach § 58 Abs. 1 LBO
  • Teilbaugenehmigung nach § 61 LBO
  • Kenntnisgabeverfahren nach § 51 LBO
  • Kenntnisgabe des Abbruchs einer Anlage
  • Bauvoranfrage nach § 57 LBO
  • Verlängerung Baugenehmigung nach § 62 LBO
  • Verlängerung Teilbaugenehmigung nach § 62 LBO
  • Verlängerung Bauvorbescheid nach §§ 57 Abs. 2, 62 LBO
  • Baubeginnanzeige nach § 59 Abs. 2 LBO
  • Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen (auch Zulassungen)
  • Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung nach WEG
  • Ausnahme von der Veränderungssperre
  • Widerspruch gegen einen Bescheid

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen.

Plattform

Anträge können hier eingereicht werden.