Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern!“

Das Innenministerium hat am 6. März 2025 das Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern!“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes – Aufblähung des Landtags durch Reduktion der Wahlkreise und Direktmandate von 70 auf 38 vermeiden“ zugelassen. Wahlberechtigte in Baden-Württemberg haben die Möglichkeit, das Volksbegehren zu unterstützen.

Hierzu findet eine sechsmonatige „freie Sammlung“ durch die Organisatoren des Volksbegehrens (05. Mai 2025 bis 04. November 2025) und eine dreimonatige „amtliche Sammlung“ (05. Mai 2025 bis 04. August 2025) in allen Gemeinden Baden-Württembergs statt.

Es handelt sich um ein eigenständiges Verfahren, das strikt von dem bereits abgeschlossenen Volksbegehren „Landtag verkleinern“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes“ abzugrenzen ist.