Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern!“
Das Innenministerium hat am 6. März 2025 das Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern!“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes – Aufblähung des Landtags durch Reduktion der Wahlkreise und Direktmandate von 70 auf 38 vermeiden“ zugelassen. Wahlberechtigte in Baden-Württemberg haben die Möglichkeit, das Volksbegehren zu unterstützen.
Hierzu findet eine sechsmonatige „freie Sammlung“ durch die Organisatoren des Volksbegehrens (05. Mai 2025 bis 04. November 2025) und eine dreimonatige „amtliche Sammlung“ (05. Mai 2025 bis 04. August 2025) in allen Gemeinden Baden-Württembergs statt.
Es handelt sich um ein eigenständiges Verfahren, das strikt von dem bereits abgeschlossenen Volksbegehren „Landtag verkleinern“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes“ abzugrenzen ist.
Wer kann teilnehmen?
Eintragungsberechtigt in die Eintragungsliste oder das Eintragungsblatt ist nur, wer im Zeitpunkt der Unterzeichnung im Land Baden-Württemberg zum Landtag wahlberechtigt ist.
Dies sind alle Personen, die am Tag der Eintragung
- mindestens 16 Jahre alt sind,
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg ihre Wohnung (bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung) haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten, und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind Personen, die ihr Wahlrecht infolge Richterspruchs verloren haben.
In welchem Zeitraum läuft das Volksbegehren und wie kann ich teilnehmen?
Freie Unterschriftensammlung:
Vom 05.05.2025 bis 04.11.2025 findet die sog. „freie Unterschriftensammlung“ durch die Vertrauensleute des Volksbegehrens statt.
Dies kann auf unterschiedlichem Weg erfolgen: durch Gespräche an der Haustür, durch Infostände oder durch das Herunterladen und Unterzeichnen eines entsprechenden Formulars auf den Internetseiten der Verantwortlichen.
Die unterschriebenen Formblätter müssen anschließend beim Einwohnermeldeamt abgegeben werden, wo das Unterschriftsrecht eines jeden Unterzeichnenden geprüft wird. Die Formblätter verbleiben beim Einwohnermeldeamt und werden nach Ender der Sammlung an die zuständige Stelle weitergeleitet.
Amtliche Unterschriftensammlung:
Vom 05.05.2025 bis 04.08.2025 findet zusätzlich noch die sog. „amtliche Unterschriftensammlung“ statt. Hier werden bei den Gemeinden Unterschriftslisten aufgelegt, in denen interessierte Bürgerinnen und Bürger unterzeichnen können. Für Eintragungswillige wird die Eintragungslisten im Bürgerbüro Adelberg, Vordere Hauptstraße 2, 73099 Adelberg bereitgehalten. In jedem Fall – ob Sie an der freien oder der amtlichen Unterschriftssammlung teilnehmen – wird Ihr Wahlrecht und somit Ihre Unterschriftsbefugnis überprüft.
Es ist daher ratsam, wenn Sie im Rahmen der amtlichen Unterschriftssammlung Ihren Personalausweis oder Reisepass mitbringen.