Aktuelles aus dem Rathaus

Stellungnahme der Gemeindeverwaltung zur Petition!

 
Seit nunmehr 2,5 Jahren wird das Thema „Kinderbetreuung“ im Gemeinderat diskutiert. Es entstanden Arbeitsgruppen mit Bürgern, in denen Prüfaufträge für die Verwaltung erarbeitet wurden. Sämtliche Lösungsvarianten wurden beleuchtet.
 
Ergebnis war: Das Projekt „Neubau Kindergarten und Umbau Bestandsgebäude Kindergarten für die Grundschulbetreuung“ ist die wirtschaftlichste und nachhaltigste Lösungsvariante!
 
Die Ergebnisse der Prüfaufträge wurden öffentlich bekanntgemacht. Bei einem Dorfspaziergang mit der Bürgermeisterin konnte man sich zudem auch direkt über das Projekt informieren.
 
In den 2,5 Jahren war keiner der Unterzeichner der Petition in nur einer Gemeinderatssitzung, hat sich an die Verwaltung oder den Kindergarten gewandt. Es wurden keinerlei Fragen zu dem Vorhaben oder den zahlreichen demokratisch gefassten Beschlüssen des Gemeinderates gestellt.
 
In der Petition wird dem Leser zudem nicht verdeutlicht, dass es sich nicht nur um die Betreuung der Kindergartenkinder handelt, sondern auch um die Betreuung der Grundschulkinder. Es wird ein umfassendes Konzept benötigt!
 
Aktuell ist noch kein Baubeschluss gefasst! Es wurde stets deutlich gemacht, dass wir erst sämtliche Fördermöglichkeiten prüfen müssen. Vor Mitte 2024 kann kein Baubeschluss fallen, da man aktuell noch keine Informationen über sämtliche Fördertöpfe vorliegen hat. Um Zuschüsse generieren zu können wurden lediglich Planungsleistungen durch den Gemeinderat beauftragt.

Eine aktuelle Panikmache zu einer möglichen Verschuldung entbehrt jeglicher Sachlichkeit!
 
 
Nähere Informationen zum Projekt „ZEBRA“ – ZukunftsEntwicklung BetreuungsRäume Adelberg (Kindergarten/Schülerbetreuung)
 
Gemeindeverwaltung beantwortet die wichtigsten Fragen zum Vorhaben
 
Aus der Bevölkerung wurden Fragen an die Gemeindeverwaltung herangetragen, die verdeutlicht haben, dass das Thema „ZEBRA“ viel Raum für Spekulationen und auch für Falschinformationen birgt. Aus diesem Grund haben wir uns in der Verwaltung dazu entschieden, Ihnen die wichtigsten Rahmendaten in Kürze zusammenzufassen. 
 
Frage: Warum benötigen wir zusätzliche Räumlichkeiten für die Kinder vom Kindergarten?
Antwort: Es besteht ein gesetzlicher Anspruch für die Betreuung von Kindergarten- und Krippenkindern. Ab 2026 wird es zudem auch für die Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern einen gesetzlichen Anspruch geben (stufenweiser Ausbau des Rechtsanspruchs bis 2029). Im Kindergarten und in der Krippe führen wir mittlerweile eine Warteliste. Dies bedeutet, dass viele Familien auf einen Betreuungsplatz warten müssen und Kinder nicht zum gewünschten Termin in der Betreuung aufgenommen werden können. Auch in der Schülerbetreuung sind wir an der Kapazitätsgrenze angelangt. Im Schuljahr 2023/2024 werden noch alle Kinder mit einem Betreuungsbedarf betreut werden können. Hierzu haben wir die Buchungssystematik für die Schülerbetreuung umgestellt. Ab dem darauffolgenden Schuljahr wird eine Aufnahme aller Kinder mit einem Betreuungsbedarf voraussichtlich nicht mehr möglich sein.
 
Frage: Warum reicht der vorhandene Platz im Kindergarten nicht aus?
Antwort: Der Betreuungsbedarf der Familien steigt an. Die zunehmenden Kinderzahlen machen es notwendig, dass eine zusätzliche Krippengruppe (für unter 3-Jährige) und eine zusätzliche Kindergartengruppe (für über 3-Jährige) eingerichtet wird. Für zusätzliche Betreuungsgruppen benötigen wir entsprechende Räumlichkeiten, entsprechendes Personal und eine Betriebserlaubnis. Die Betriebserlaubnis wird nur erteilt, wenn alle Vorgaben, die vom Land Baden-Württemberg gemacht werden, eingehalten werden, wie etwa die Größe der Räume. Die Einhaltung der Vorgaben wird genauestens geprüft. Nur bei Erfüllung dieser Voraussetzungen erhält man eine Betriebserlaubnis zum Betreiben einer Kindertagesstätte. Im vorhandenen Kindergartengebäude können die vorgesehenen weiteren zwei Gruppen platztechnisch nicht untergebracht werden. Zudem muss aufgrund der ansteigenden Mittagessenszahlen auch im Bestandsgebäude mehr Raum für die Mensa und die Küche geschaffen werden, sodass sich die vorhandene Betreuungsfläche reduzieren würde.
 
Frage: Werden zu viele auswärtige Kinder aufgenommen?
Antwort: Aktuell werden im Kindergarten 5 auswärtige Kinder betreut (von insgesamt 82 Betreuungsplätzen gem. Betriebserlaubnis). Darunter befindet sich auch ein Mitarbeiterkind, welches wir gerne im Kindergarten aufgenommen haben, um die pädagogische Fachkraft behalten zu können. Für auswärtige Kinder besteht seit geraumer Zeit ein Aufnahmestopp in unserem Kindergarten, d. h., dass die Anfragen auswärtiger Familien komplett abgelehnt, also auch auf keiner Warteliste geführt werden.
 
Frage: Warum benötigen wir weitere Räumlichkeiten für die Grundschulbetreuung?
Antwort: In der Schülerbetreuung können wir aktuell 40 Plätze bereitstellen. Der kommende gesetzliche Anspruch bedeutet, dass wir langfristig bis zu ca. 80 Plätze anbieten müssen. Aktuell können jeweils ca. 20 Kinder in den Räumlichkeiten im UG der Grundschule und im Rathaussaal betreut werden. Die Zahl der zu betreuenden Kinder steigt weiterhin an. Ab 2026 besteht zudem stufenweise der gesetzliche Anspruch auf die Schülerbetreuung. Deshalb muss auch zu diesem Zeitpunkt nochmals mit einem Anstieg der Kinderzahlen in der Betreuung gerechnet werden. Oftmals hören wir: „Die Schülerbetreuung muss aus dem Rathaussaal raus!“ Leider haben wir bis heute keine Alternative für die Übergangslösung gefunden. Geeignete Räumlichkeiten, die angemietet werden könnten, sind in unserer Gemeinde nicht vorhanden. Der Rathaussaal war als Übergangslösung angedacht und soll der Gemeinde und den Vereinen zukünftig natürlich wieder zur Verfügung stehen. Aktuell ist er aber dafür da, um 20 Kindern eine Betreuung zu bieten und somit für 20 Familien eine Entlastung im Alltag zu ermöglichen. Eine Alternative zum Rathaussaal als Übergangslösung haben wir vergeblich gesucht. Hierzu war neben dem Gemeindehaus, Räumlichkeiten in der Grundschule und Räume in der Seniorenwohnanlage auch die Aufstellung von Miet-Containern im Gespräch. Die „Container-Lösung“ hätte jedoch sehr hohe monatliche Mietkosten verursacht sowie Aufstell- und Beseitigungskosten mit sich gebracht. Der Rathaussaal stand „mietfrei“ zur Verfügung und brachte zudem diverse Vorteile mit sich, wie etwa die Größe der Räumlichkeiten, die vorhandene Küche, die geschlechtergetrennten Toiletten und die räumliche Nähe zur Grundschule und zur weiteren Betreuungsgruppe.
 
Frage: Welche Lösungsvarianten wurden im Rahmen des ZEBRA-Projekts für das Raumproblem im Kindergarten und in der Schülerbetreuung geprüft?
Antwort: Gemeinsam mit dem Gemeinderat sowie einer Arbeitsgruppe wurden verschiedene Lösungsvorschläge erarbeitet, die von einem Architekten überprüft, ausgearbeitet und mit Kosten hinterlegt wurden. Wichtig bei der Lösungssuche war die Vorgabe, dass die Adelberger Kinderbetreuung ganzheitlich betrachtet und eine Gesamtlösung gefunden wird. Das heißt, es mussten folgende Rahmenbedingungen erfüllt werden:

  • Ausbau des Kindergartens um eine U3-Gruppe und eine Ü3-Gruppe
  • Ausbau der Kapazitäten in der Mittagsverpflegung im Kindergarten (Mensa und Küche)
  • Ausbau der Betreuungsplätze in der Schülerbetreuung
  • Ausbau der Kapazitäten in der Mittagsverpflegung in der Schülerbetreuung (Mensa und Küche)

 
Folgende Lösungsvorschläge wurden eingebracht und untersucht:
 

  1. Teilauslagerung des Kindergartens und Neubau für die Schülerbetreuung (ein- oder zweigeschossig)
    • Auslagerung von drei Betreuungsgruppen des Kindergartens in einen Neubau aus Raummodulen
    • Neubau für die Schülerbetreuung mit Raummodulen
    • Sanierung/Modernisierung des bestehenden Kindergartengebäudes für die drei weiteren Betreuungsgruppen des Kindergartens (inkl. Ausbau Mensa/Küche)
  2. Vollauslagerung des Kindergartens in einen Neubau (ein- oder zweigeschossig) und Umnutzung des Kindergarten-Bestandsgebäudes für die Schülerbetreuung
    • Neubau für einen 6-gruppigen Kindergarten mit Raummodulen
    • Sanierung/Modernisierung des bestehenden Kindergartengebäudes für die Schülerbetreuung (inkl. Ausbau Mensa/Küche)
  3. Vollauslagerung des Kindergartens in einen Neubau (zweigeschossig) und Umnutzung des Kindergarten-Bestandsgebäudes für die Schülerbetreuung
    • Neubau für einen 6-gruppigen Kindergarten in konventioneller Bauweise
    • Sanierung/Modernisierung des bestehenden Kindergartengebäudes für die Schülerbetreuung (inkl. Ausbau Mensa/Küche)

 
Die Vorschläge wurden auch als Ausführung in einer Container-Variante (sowohl zur Miete, als auch zum Kauf) geprüft. Diese Version schied jedoch bereits aufgrund der unverhältnismäßig hohen Kosten frühzeitig aus.
 
Zudem wurde eine Flächen- und Kostenberechnung für den Bau einer Mehrzweckhalle erarbeitet sowie eine Flächenberechnung für eine „große Lösung“ (d. h. Zentralisierung von Kindergarten, Schülerbetreuung und Grundschule an einem Ort) erstellt.
Aus den Präsentationen der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 23.03.2023 (abrufbar auf der Homepage der Gemeinde Adelberg) können weitere Informationen und Details zu den Prüfaufträgen entnommen werden.
 
Als kurzfristige Lösung wurde zudem die Eröffnung eines Naturkindergartens beschlossen. Hierzu werden derzeit die Umnutzung des bestehenden Kindergarten-Waldplatzes sowie eine entsprechende Betriebserlaubnis beantragt. Der Naturkindergarten wird im Modul „Verlängerte Öffnungszeiten“ für Kinder ab 3 Jahren angeboten und soll eine erste Abhilfe für die Warteliste im Kindergarten darstellen.
 
Frage: Warum wurde die Lösung eines Neubaus für den Kindergarten beschlossen?
Antwort: Nach 2-jähriger Lösungssuche und aufwendigen Kostenvergleichen, Arbeitsgruppen und der Vergabe von umfangreichen Prüfaufträgen an einen Architekten wurde der ursprüngliche Lösungsansatz der Verwaltung als wirtschaftlichste und auch sinnvollste Variante beschlossen.
 
Frage: Was passiert mit dem Bestandsgebäude Kindergarten in der Frühlingstraße?
Antwort: Das Kindergarten-Bestandsgebäude soll für die Grundschulbetreuung umgebaut werden. Sowohl das Gebäude, wie auch der Außenbereich wurden durch den Architekten als „ideal“ für die Grundschulbetreuung bewertet. Hier hätten bis zu 80 Kinder einen Betreuungsplatz. Neben kleineren Umbauarbeiten ist vorgesehen, den Mensa- und Küchenbereich auszubauen, um eine optimale Mittagsverpflegung zu gewährleisten. Der Umbau des Kindergartengebäudes ist förderfähig!
Frage: Warum wird für den Kindergarten-Neubau der Standort an der Seestraße vorgesehen und nicht, wie von Teilen des Gemeinderats vorgeschlagen, auf der Wiese vor dem Sportplatz?
Antwort: Die Fläche an der Seestraße entspricht dem vorgeschriebenen Platzbedarf für einen 6-gruppigen Kindergarten-Neubau mit Außenfläche. Hinweis: Es bestehen hier genaue Flächenvorgaben, die eingehalten werden müssen! Der vorhandene Spielplatz bietet zusätzliche Spielmöglichkeiten. Auch die Nähe zum Kindergarten-Bestandsgebäude (künftige Schülerbetreuung) ist von Vorteil, weil sich das Personal kurzfristig unterstützen kann.
Die Wiese vor dem Sportplatz ist kurzfristig für einen Dirtbikepark und langfristig für eine mögliche Gemeindehalle vorgesehen. Mit einem Kindergarten-Neubau an dieser Stelle würde man sich sämtliche Möglichkeiten „verbauen.“
 
Frage: Mit welchen Kosten hat die Gemeinde für den Kindergarten-Neubau und den Umbau des Kindergarten-Bestandsgebäudes zu rechnen und welche Fördergelder können beantragt werden?
Antwort: Für den Neubau eines 6-gruppigen Kindergartens und die Sanierung/Modernisierung des Kindergarten-Bestandsgebäudes (inkl. Ausbau Mensa/Küche) für die Schülerbetreuung wird mit folgenden Gesamtkosten gerechnet:
 

Neubau 6-gruppiger Kindergarten
Sanierung/Modernisierung Kindergarten-Bestandsgebäude für die Schülerbetreuung
7.150.000,00 €
455.000,00 €
Gesamtkosten vor Abzug der Zuwendungen 7.605.000,00 €

 
Mit den folgenden Zuwendungen wird gerechnet:
 

Zuwendung aus dem Ganztagsbeschleunigungsprogramm
Ausgleichstock (max. Förderhöhe)
1.400.000,00 €
1.000.000,00 €
Gesamtzuwendungen 2.400.000,00 €

 
Die Gesamtkosten nach Abzug der Zuwendungen belaufen sich somit auf 5.205.000,00 €.
 
Zudem sind weitere Fördermöglichkeiten, bspw. für energieeffizientes Bauen, in der Klärung, wodurch sich die Gesamtkosten nochmals reduzieren können.
Die abschließende Gesamtsumme muss größtenteils über die Neuaufnahme von Kommunalkrediten finanziert werden.
 
Frage: Welche Vorteile sieht die Verwaltung in der Lösung Neubau Kindergarten und Umbau Bestandsgebäude für die Schülerbetreuung?
Antwort: Durch diese Lösung ergeben sich vielerlei Vorteile:
 

  • Bestandsgebäude muss nur in geringem Maß umgebaut werden
  • gemeindeeigene Räume können (weiter)genutzt werden
  • keine Störung des laufenden Betriebs
  • Außenbereich des jetzigen Kindergartens bleibt bestehen
  • pädagogische Konzepte können umgesetzt werden
  • Verkehrssituation am jetzigen Kindergarten kann entschärft werden
  • ggf. weitere Nutzer im Kindergarten-Bestandsgebäude oder im Neubau möglich (z. B. Bücherwurm, Vereine, ...)
  • Küche/Aufenthaltsräume in der Schule (jetzige Schülerbetreuung) können von der Grundschule genutzt werden
  • keine Kosten für Übergangslösungen, wie etwa Container
  • vorhandener Spielplatz am Feuersee kann mitgenutzt werden

 
 
Frage: Wie ist das weitere Vorgehen?
Antwort: Die Fördergelder aus dem Ganztagsbeschleunigungsgesetz für den Ausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschüler können nach der Sommerpause beantragt werden. Hier wurden uns mündlich 1,4 Mio. € vom Regierungspräsidium in Aussicht gestellt.
Im Januar 2024 können wir Mittel aus dem Ausgleichstock beantragen. Sofern Mittel vorhanden sind, könnten der Gemeinde bis zu 1 Mio. € als Unterstützung für den Neubau zugesprochen werden.
Erst wenn die Zusage aus dem Ausgleichstock erfolgt ist (ca. Juni 2024) darf der 1. Auftrag zum Neubau erfolgen. Der Neubau soll dann schnellstmöglich bis ca. Mitte 2026 erfolgen, damit der Kindergarten umziehen kann. Erst nach Umzug aus dem Bestandsgebäude Frühlingstraße werden die Räumlichkeiten für die Grundschulbetreuung umgebaut. Es erfolgt somit kein Umbau im laufenden Betrieb, was uns für die Kinder und das Personal des Kindergartens sehr wichtig ist!
Ziel muss es sein, dass die Grundschulbetreuung im Jahr 2026 in das Gebäude Frühlingstraße umziehen kann, sodass der gesetzliche Anspruch erfüllt werden kann. Es ist ein straffer Zeitplan, der von unsagbar vielen Faktoren abhängt. Wir sind trotzdem guten Mutes, dass wir auch die kommenden Herausforderungen meistern werden!
 
 
Uns ist sehr daran gelegen, dass zum Projekt „ZEBRA“ keine weiteren Gerüchte oder Unwahrheiten verbreitet werden. Daher ermuntern wir Sie, bei Fragen auf uns zuzukommen. Gerne geben wir Ihnen eine Antwort und erteilen Auskünfte zum Vorhaben. Wenden Sie sich hierzu an Bürgermeisterin Carmen Marquardt oder an Hauptamtsleiterin Claudia Hornek. Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen!