Aktuelles aus dem Rathaus

Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl 2025

Ab sofort können Sie Briefwahlunterlagen beantragen. Die Beantragung kann schriftlich (z.B. mit der Rückseite der Wahlbenachrichtigung), elektronisch (z.B. per Internet) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung, Bürgerbüro, Frau Kißling, beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS/Whatsapp sind NICHT zulässig.
 
Mit dem Link können Sie die Briefwahlunterlagen bequem online beantragen. Bitte beachten Sie, dass Sie zur Online-Beantragung die Daten aus Ihrer Wahlbenachrichtigung benötigen.

Sie können den Wahlschein bis spätestens zum zweiten Tag vor der Wahl (Freitag, 21. Februar 2025, 15 Uhr) beantragen. In diesem Fall sollte die Beantragung und Abholung persönlich erfolgen, da ansonsten eine rechtzeitige Postzustellung nicht mehr gewährleistet werden kann. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. In besonders geregelten Ausnahmefällen, vor allem bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, können Sie den Wahlschein noch bis 15 Uhr am Wahltag beantragen. Bitte beachten Sie, dass die Wahlscheinbeantragung per Link und QR-Code nur bis Donnerstag, 20. Februar 2025, 12 Uhr, freigeschaltet ist. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen dann zugestellt.


Wir weisen darauf hin, dass Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst etwa zwei Wochen vor dem Wahltermin versandt werden können, da vorher keine Stimmzettel zur Verfügung stehen werden.