Aktuelles aus dem Rathaus

Feuerwehr und Gemeindeverwaltung bitten um Ihre Mithilfe!

 
Wird die Feuerwehr alarmiert, zählt jede Sekunde. Wenn Rettungswege aber durch parkende Fahrzeuge blockiert sind, behindert dies den Feuerwehreinsatz.
 
Unsere Freiwillige Feuerwehr ist am vergangenen Donnerstag, 30.01.2025 gegen 4:30 Uhr zu einem Einsatz in die Börtlinger Straße ausgerückt. Auf der Anfahrt zum Einsatzort kam es leider jedoch wieder einmal zu Durchfahrtsbehinderungen durch falsch parkende Fahrzeuge. Die Feuerwehr konnte nur mit Verzögerung die Engstelle passieren.
 
Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin: Die Restfahrbahnbreite muss mind. 3,05 m betragen. Erreicht die Restfahrbahnbreite weniger als 3,05 m, liegt ein gesetzlich vorgesehenes absolutes Halteverbot vor. Wer dies missachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
 
Dieses Mal ist es trotz Verzögerung noch einmal gut gegangen und der Brand konnte rechtzeitig gelöscht werden. Falsch abgestellte Fahrzeuge, die die Restfahrbahnbreite zu sehr verringern oder auch Kurvenbereiche verengen, kosten die Feuerwehr jedoch wertvolle Zeit, um die Einsatzstelle zu erreichen und dort Hilfe zu leisten – und ggf. auch Leben zu retten.
 
Jeder kann innerhalb kürzester Zeit in eine Notlage geraten. Der Wunsch, dass die Feuerwehr so schnell wie möglich vor Ort sein kann, ist dann groß.
 
Der Feuerwehrverband Baden-Württemberg informiert zu diesem Thema daher wie folgt:
 
„Je­der Au­to­fah­rer kennt die Si­tua­ti­on: Falsch ab­ge­stell­te Fahr­zeu­ge ma­chen die Stra­ße zum Na­del­öhr, zu­ge­park­te Ecken las­sen ei­nen kaum um die Kur­ve kom­men und ver­sper­ren zu­dem die Sicht. Was im nor­ma­len Stra­ßen­ver­kehr schon är­ger­lich ist, be­hin­dert im Not­fall Feu­er­wehr oder Ret­tungs­diens­te.
 
Wenn die Frau­en und Män­ner der Feu­er­wehr zu ei­nem Ein­satz alar­miert wer­den, muss es schnell ge­hen. Lei­der kommt es im­mer wie­der vor, dass Feu­er­wehr- und Ret­tungs­fahr­zeu­ge auf ih­rer An­fahrt zum Ein­satz durch par­ken­de Fahr­zeu­ge be­hin­dert wer­den. Da­durch geht wert­vol­le Zeit für die Ret­tung von Men­schen­le­ben ver­lo­ren.
 
Die Fahr­zeu­ge der Feu­er­wehr sind meist grö­ßer als an­de­re Fahr­zeu­ge. Die Grö­ße und der Auf­bau der Feu­er­wehr­fahr­zeu­ge ha­ben Aus­wir­kun­gen auf die Wen­dig­keit ei­nes sol­chen Fahr­zeugs im Stra­ßen­ver­kehr. Des­halb ist die Feu­er­wehr auf die Rück­sicht an­de­rer Ver­kehrs­teil­neh­mer an­ge­wie­sen. Spe­zi­ell in Wohn­ge­bie­ten be­hin­dern je­doch par­ken­de Fahr­zeu­ge oft die Zu­fahrt.
 
In die­sem Zu­sam­men­hang bit­tet Ih­re Feu­er­wehr dar­um:

  • Hal­ten Sie ge­kenn­zeich­ne­te Frei­flä­chen und Fahr­we­ge für die Ein­satz­fahr­zeu­ge im­mer frei.
  • Par­ken Sie nicht an Kreu­zun­gen und Ein­mün­dun­gen.
  • Ihr Au­to muss so ge­parkt wer­den, dass je­der­zeit Ein­satz­fahr­zeu­ge der Feu­er­wehr freie Durch­fahrt ha­ben.
  • Da­mit die Fahr­zeug­tü­ren ge­öff­net und die Fahr­zeug­be­la­dung ent­nom­men wer­den kann, ist ei­ne Min­dest­durch­fahrts­brei­te von drei Me­tern nö­tig.
  • Blo­ckie­ren Sie kei­ne mit dem Zu­satz­schild „Feu­er­wehr­zu­fahrt“ ge­kenn­zeich­ne­ten Zu­fahrts­we­ge und Stell­flä­chen. Ent­spre­chend ge­kenn­zeich­ne­te Ret­tungs­we­ge müs­sen im­mer frei­ge­hal­ten wer­den.
  • Hal­ten Sie Hy­dran­ten auf den Stra­ßen und Geh­we­gen frei. [...] Parkt ein Au­to auf die­sen, kann die Feu­er­wehr kein Lösch­was­ser ent­neh­men und muss den nächs­ten Hy­dran­ten su­chen – das kos­tet viel Zeit.“

 
Die Feuerwehr ist auf die Rücksicht und das Mitwirken aller Verkehrsteilnehmer und Anwohner angewiesen. Die Feuerwehr Adelberg und die Gemeindeverwaltung appellieren daher an das Verantwortungsbewusstsein aller Bürger: Bitte sorgen Sie dafür, dass die Feuerwehr ohne Behinderungen Hilfe leisten kann!