Bürgermeisterwahl 2026

Die Wahl findet am Sonntag, 8. März 2026, eine eventuell notwendig werdende Stichwahl am Sonntag, 29. März 2026, statt.

Die Stellenausschreibung für die Wahl des Bürgermeisters wird am Freitag, 05.12.2025 im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg veröffentlicht.

Die Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Gemeinde Adelberg erfolgt in der KW 49/2025 (4.12.2025).

Die Einreichungsfrist für Bewerbungen beginnt gemäß § 10 Abs. 1 KomWG am Tag nach der Stellenausschreibung.

Die Stellenanzeige kann hier heruntergeladen werden.

Das aktive Wahlrecht ist das Recht, sich an der Wahl durch Stimmabgabe zu beteiligen.

Bei der Bürgermeisterwahl sind Sie als Deutsche beziehungsweise Deutscher im Sinne des Grundgesetzes wahlberechtigt, wenn Sie am Wahltag

  • mindestens 16 Jahre alt sind,
  • seit mindestens drei Monaten Ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
  • im Wählerverzeichnis der Gemeinde geführt werden.

Sie sind vom Wahlrecht ausgeschlossen, wenn Sie das Wahlrecht infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland verloren haben.

Als Unionsbürger sind Sie unter den gleichen Voraussetzungen wahlberechtigt. Personen, die keine Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, sind bei der Wahl des Bürgermeisters nicht wahlberechtigt.

Wählerverzeichnis

In das Wählerverzeichnis werden alle Personen eingetragen, die am Wahltag wahlberechtigt sind. Das Wählerverzeichnis ermöglicht die Kontrolle, dass nur Wahlberechtigte wählen und jede wahlberechtigte Person nur einmal wählt.

Die Daten für das Wählerverzeichnis stammen aus den Daten der Meldebehörden.
Die Wahlberechtigten werden in das Wählerverzeichnis in der Regel von Amts wegen eingetragen.
Wenn Sie also mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde angemeldet sind, werden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis aufgenommen.

Spätestens drei Wochen vor der Wahl erhalten alle Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, automatisch eine Wahlbenachrichtigung mit der Post.

Achtung: Sind Sie wahlberechtigt und haben bis drei Wochen vor dem Wahltag keine Wahlbenachrichtigung erhalten, setzen Sie sich bitte umgehend mit uns Ihrer Gemeindeverwaltung in Verbindung.

Eine Einsicht in das Wählerverzeichnis ist bei der Gemeindeverwaltung an den Werktagen vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten möglich.

Wahlteilnahme bei Umzug

Für die Aufnahme in das Wählerverzeichnis von Amts wegen ist ausschlaggebend, ob Sie bei Aufstellung des Wählerverzeichnisses in der Gemeinde gemeldet und ob Sie am Wahltag wahlberechtigt sind.

Ziehen Sie während der letzten drei Monate vor der Wahl von außerhalb in die Gemeinde zu oder verlegen Ihren Hauptwohnsitz dorthin, können Sie in der Regel nicht an der Bürgermeisterwahl teilnehmen, da Sie die Anforderungen an die Mindestwohndauer nicht erfüllen, es sei denn, Sie gelten als Rückkehrer.

Rückkehrerin oder Rückkehrer sind Sie,

  • wenn Sie Ihr Wahlrecht verloren haben, weil Sie aus der Gemeinde weggezogen sind oder Ihren Hauptwohnsitz verlegt haben, aber
  • vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in die Gemeinde zurückkehren und dort Ihren Hauptwohnsitz erneut begründen.

Als Rückkehrerin oder Rückkehrer können Sie auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen werden.

4. Dezember 2025
Öffentliche Bekanntmachung über die Stellenausschreibung für die Wahl eines Bürgermeisters im Mitteilungsblatt der Gemeinde Adelberg

5. Dezember 2025
Öffentliche Bekanntmachung über die Stellenausschreibung für die Wahl eines Bürgermeisters im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg

9. Februar 2026, 18 Uhr
Ende der Bewerbungsfrist

9. Februar 2026, 19 Uhr
Öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses

25. Februar 2026, ab 19 Uhr
Kandidatenvorstellung in der TSV-Halle

Sonntag, 8. März 2026
Bürgermeisterwahl

Sonntag, 29. März 2026
Eventuelle Stichwahl

Ab sofort besteht die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen. Auf den Wahlbenachrichtigungsschreiben finden Sie die näheren Informationen zur Briefwahl und den entsprechenden Antrag. Auch eine Online-Beantragung ist möglich.

Wahlscheine können bis Freitag, 6. März 2026, 18:00Uhr beantragt werden. Das Rathaus, bzw. unser Bürgerbüro ist aus diesem Grund am Freitag, dem 6. März 2026 auch nachmittags von 14:00 - 18:00 Uhr geöffnet.

Sollte ein beantragter Wahlschein nicht zugestellt worden sein, kann ein Ersatz-Wahlschein bis Samstag, 7. März 2026, 12:00 Uhr beantragt werden. Auch in diesem Fall ist unser Bürgerbüro von 10:00 bis 12:00 Uhr besetzt.

Bei plötzlicher Erkrankung oder einer Quarantäneanordnung können Wahlscheine noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr beantragt werden. Bitte melden Sie sich hier ebenfalls im Bürgerbüro.

Am Mittwoch, den 25. Februar 2026, ab 19:00 Uhr, findet in der TSV-Halle, Lichtensteiger Straße 4, Adelberg, die Vorstellung der Kandidierenden statt.

Die Veranstaltung kann auch über einen Livestream verfolgt werden.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger haben während der Veranstaltung die Gelegenheit, die Kandidierenden auf der Bühne der TSV-Halle zu erleben, Fragen zu stellen und im Anschluss das persönliche Gespräch zu suchen.

Weitere Informationen zur Kandidatenvorstellung sowie den Link zum Livestream werden rechtzeitig bekanntgegeben. Der Stream wird bis zur Wahl am 8. März 2026 beziehungsweise bei einer erforderlichen Stichwahl am 29. März 2026 auf der Homepage verfügbar sein.

Wichtig: Es ist ein Antrag zu stellen, um die Plakatierungsgenehmigung zu erhalten. Der Antrag kann formlos per Mail an gemeinde(@)adelberg.de gestellt werden. Die Genehmigung erfolgt gebührenfrei.

Die nachfolgenden Auflagen sind zu beachten:

  1. Im Gemeindegebiet dürfen maximal 5 Plakate aufgestellt/aufgehängt werden.
  2. Die Plakate dürfen nicht größer als DIN A 1 sein.
  3. Die Plakate müssen hinsichtlich Standfestigkeit und Konstruktion den statischen Beanspruchungen, insbesondere der Windlast, genügen.
  4. Die Plakate dürfen nicht reflektieren.
  5. Die Übersichtlichkeit an Straßeneinmündungen, -kreuzungen und Fußgängerüberwegen darf nicht beeinträchtigt werden.
  6. Es ist verboten, Plakate an Verkehrszeichen zu befestigen.
  7. Es ist verboten, Plakate an Bäume zu befestigen.
  8. Der Boden oder andere Einrichtungen dürfen durch das Aufstellen/Aufhängen der Plakatträger nicht beschädigt werden.
  9. Die Plakate sind regelmäßig auf Standfestigkeit und Beschädigungen zu untersuchen und bei Bedarf instand zu setzen bzw. auszutauschen.
  10. Die Plakate müssen mit der Anschrift und Rufnummer des für die Aufstellung und Überwachung zuständigen Unternehmens versehen sein.
  11. Nach Abbau der Plakate ist die Anbringungs- oder Stellfläche im ursprünglichen Zustand zu verlassen. Bei der Abnahme ist das verwendete Befestigungsmaterial rückstandslos zu entfernen.
  12. Plakate, die Anlass zu Beanstandungen geben, sind auf Aufforderung umgehend zu beseitigen.
  13. Plakatiert werden darf nicht an Kultur- oder Naturdenkmalen sowie in der näheren Umgebung hiervon, ebenso nicht an öffentlichen Gebäuden und auf den dazugehörigen Grundstücken.
  14. Die Plakatierung kann frühestens 6 Wochen vor der Wahl angebracht werden.
  15. Die Plakatierung ist nach Ende der Veranstaltung unaufgefordert innerhalb von drei Tagen zu entfernen. Sollte dies nicht geschehen, wird dies der Bauhof vornehmen und wir stellen Ihnen diese Kosten in Rechnung.
  16. Plakate dürfen spätestens am Wahltag nicht in unmittelbarer Nähe zum Wahllokal (Rathaus) angebracht sein (20 m Umkreis). Zur beidseitigen Erleichterung bitten wir darum, bereits von vorneherein den Abstand zum Wahllokal zu gewährleisten.

Die Plakatierungserlaubnis wird unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs erteilt.

Haben Sie Fragen zur Wahl?

Rufen Sie uns gerne an: 07166 91011-0

oder schreiben Sie uns eine E-Mail an gemeinde(@)adelberg.de