Bürgermeisterwahl 2026

Die Wahl findet am Sonntag, 8. März 2026, eine eventuell notwendig werdende Stichwahl am Sonntag, 29. März 2026, statt.

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger von Adelberg,

am Mittwoch, den 25. Februar 2026 um 19 Uhr findet die öffentliche Vorstellung der Kandidaten für die bevorstehende Bürgermeisterwahl am 8. März 2026 statt.

Ort der Veranstaltung: TSV- Halle (Lichtensteiger Straße 4, Adelberg)

Wir laden Sie recht herzlich ein, die Kandidaten kennenzulernen. Jeder Kandidat wird an diesem Abend die Gelegenheit haben, sich persönlich und seine Ziele für die Zukunft unserer Gemeinde vorzustellen.

Auch haben Sie an diesem Abend die Möglichkeit, den Bewerbern Ihre Fragen zu stellen.

Nutzen Sie diese Chance, sich aus erster Hand zu informieren und die Personen kennenzulernen, die sich um das Amt des Bürgermeisters und damit um die Gestaltung der Zukunft unserer Gemeinde bewerben.

Aufgrund der begrenzten Anzahl von genehmigten Sitzplätzen wird die Veranstaltung live von der Filstalwelle www.filstalwelle.de übertragen, so dass Sie die Vorstellung auch von zu Hause aus verfolgen können.

Der Stream wird aufgezeichnet und ist bis zur Wahl am Sonntag, 8. März 2026 oder bis zu einer eventuell nötigen Stichwahl am Sonntag, 29. März 2026 abrufbar.

Wir freuen uns auf eine informative Veranstaltung und Ihre Teilnahme.

Im Namen des Gemeinderates

Carmen Marquardt
(Bürgermeisterin Adelberg)

Genderhinweis: Zur besseren Lesbarkeit wird in dieser Einladung das generische Maskulinum verwendet. Die verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich – sofern nicht anders kenntlich gemacht – auf alle Geschlechter gleichermaßen.

Der Gemeindewahlausschuss hat am 9. März 2026 das Ergebnis des ersten Wahlgangs festgestellt.

Da kein Bewerber die erforderliche Mehrheit erreicht hat, findet am Sonntag, 29. März 2026, eine Stichwahl statt. Zur Wahl stehen Yasin Önüt und Claudia Hornek.

Wahllokal

Ihre Wahlbenachrichtigung behält auch für die Stichwahl ihre Gültigkeit. Mit dieser können Sie zusammen mit Ihrem Personalausweis am Wahltag im Wahllokal (Rathaussaal) in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr wählen. Die Wahlbenachrichtigung wird Ihnen wieder zugestellt.

Briefwahl

Wählerinnen und Wähler, die bereits für den ersten Wahlgang Briefwahl beantragt haben, müssen für die Stichwahl keinen erneuten Antrag stellen. Die Briefwahlunterlagen werden automatisch zugesandt.

Wahlberechtigte, die im ersten Wahlgang im Wahllokal gewählt haben und für die Stichwahl Briefwahl beantragen möchten, können dies wie folgt tun:

  • über die Rückseite der Wahlbenachrichtigung
  • formlos per E-Mail oder Brief
  • durch persönliche Vorsprache im Rathaus
  • über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
  • über diesen Link

Bitte beachten Sie, dass ein Online-Antrag nur bis Donnerstag, 26. März 2026, 12:00 Uhr möglich ist.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter 07166/91011-0 während unserer Öffnungszeiten gerne zur Verfügung.

Ihre Gemeindeverwaltung.

Wichtig: Es ist ein Antrag zu stellen, um die Plakatierungsgenehmigung zu erhalten. Der Antrag kann formlos per Mail an gemeinde(@)adelberg.de gestellt werden. Die Genehmigung erfolgt gebührenfrei.

Die nachfolgenden Auflagen sind zu beachten:

  1. Im Gemeindegebiet dürfen maximal 5 Plakate aufgestellt/aufgehängt werden.
  2. Die Plakate dürfen nicht größer als DIN A 1 sein.
  3. Die Plakate müssen hinsichtlich Standfestigkeit und Konstruktion den statischen Beanspruchungen, insbesondere der Windlast, genügen.
  4. Die Plakate dürfen nicht reflektieren.
  5. Die Übersichtlichkeit an Straßeneinmündungen, -kreuzungen und Fußgängerüberwegen darf nicht beeinträchtigt werden.
  6. Es ist verboten, Plakate an Verkehrszeichen zu befestigen.
  7. Es ist verboten, Plakate an Bäume zu befestigen.
  8. Der Boden oder andere Einrichtungen dürfen durch das Aufstellen/Aufhängen der Plakatträger nicht beschädigt werden.
  9. Die Plakate sind regelmäßig auf Standfestigkeit und Beschädigungen zu untersuchen und bei Bedarf instand zu setzen bzw. auszutauschen.
  10. Die Plakate müssen mit der Anschrift und Rufnummer des für die Aufstellung und Überwachung zuständigen Unternehmens versehen sein.
  11. Nach Abbau der Plakate ist die Anbringungs- oder Stellfläche im ursprünglichen Zustand zu verlassen. Bei der Abnahme ist das verwendete Befestigungsmaterial rückstandslos zu entfernen.
  12. Plakate, die Anlass zu Beanstandungen geben, sind auf Aufforderung umgehend zu beseitigen.
  13. Plakatiert werden darf nicht an Kultur- oder Naturdenkmalen sowie in der näheren Umgebung hiervon, ebenso nicht an öffentlichen Gebäuden und auf den dazugehörigen Grundstücken.
  14. Die Plakatierung kann frühestens 6 Wochen vor der Wahl angebracht werden.
  15. Die Plakatierung ist nach Ende der Veranstaltung unaufgefordert innerhalb von drei Tagen zu entfernen. Sollte dies nicht geschehen, wird dies der Bauhof vornehmen und wir stellen Ihnen diese Kosten in Rechnung.
  16. Plakate dürfen spätestens am Wahltag nicht in unmittelbarer Nähe zum Wahllokal (Rathaus) angebracht sein (20 m Umkreis). Zur beidseitigen Erleichterung bitten wir darum, bereits von vorneherein den Abstand zum Wahllokal zu gewährleisten.

Die Plakatierungserlaubnis wird unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs erteilt.

Haben Sie Fragen zur Wahl?

Rufen Sie uns gerne an: 07166 91011-0

oder schreiben Sie uns eine E-Mail an gemeinde(@)adelberg.de