Bürgermeisterwahl 2026
Die Wahl findet am Sonntag, 8. März 2026, eine eventuell notwendig werdende Stichwahl am Sonntag, 29. März 2026, statt.
Die Stellenausschreibung für die Wahl des Bürgermeisters wird am Freitag, 05.12.2025 im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg veröffentlicht.
Die Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Gemeinde Adelberg erfolgt in der KW 49/2025 (4.12.2025).
Die Einreichungsfrist für Bewerbungen beginnt gemäß § 10 Abs. 1 KomWG am Tag nach der Stellenausschreibung.
Die Stellenanzeige kann hier heruntergeladen werden.
Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Bürgermeisters_der Bürgermeisterin.pdf
Öffentliche Bekanntmachung über die Einsichtnahme ins Wählerverzeichnis.pdf
Öffentliche Bekanntmachung_Einladung öffentliche GWA-Sitzung am 09.02.2026.pdf
Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl.pdf
Öffentliche Bekanntmachung_Einladung öffentliche GWA-Sitzung am 09.03.2026.pdf
Das aktive Wahlrecht ist das Recht, sich an der Wahl durch Stimmabgabe zu beteiligen.
Bei der Bürgermeisterwahl sind Sie als Deutsche beziehungsweise Deutscher im Sinne des Grundgesetzes wahlberechtigt, wenn Sie am Wahltag
- mindestens 16 Jahre alt sind,
- seit mindestens drei Monaten Ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
- im Wählerverzeichnis der Gemeinde geführt werden.
Sie sind vom Wahlrecht ausgeschlossen, wenn Sie das Wahlrecht infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland verloren haben.
Als Unionsbürger sind Sie unter den gleichen Voraussetzungen wahlberechtigt. Personen, die keine Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, sind bei der Wahl des Bürgermeisters nicht wahlberechtigt.
Wählerverzeichnis
In das Wählerverzeichnis werden alle Personen eingetragen, die am Wahltag wahlberechtigt sind. Das Wählerverzeichnis ermöglicht die Kontrolle, dass nur Wahlberechtigte wählen und jede wahlberechtigte Person nur einmal wählt.
Die Daten für das Wählerverzeichnis stammen aus den Daten der Meldebehörden.
Die Wahlberechtigten werden in das Wählerverzeichnis in der Regel von Amts wegen eingetragen.
Wenn Sie also mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde angemeldet sind, werden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis aufgenommen.
Spätestens drei Wochen vor der Wahl erhalten alle Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, automatisch eine Wahlbenachrichtigung mit der Post.
Achtung: Sind Sie wahlberechtigt und haben bis drei Wochen vor dem Wahltag keine Wahlbenachrichtigung erhalten, setzen Sie sich bitte umgehend mit uns Ihrer Gemeindeverwaltung in Verbindung.
Eine Einsicht in das Wählerverzeichnis ist bei der Gemeindeverwaltung an den Werktagen vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten möglich.
Wahlteilnahme bei Umzug
Für die Aufnahme in das Wählerverzeichnis von Amts wegen ist ausschlaggebend, ob Sie bei Aufstellung des Wählerverzeichnisses in der Gemeinde gemeldet und ob Sie am Wahltag wahlberechtigt sind.
Ziehen Sie während der letzten drei Monate vor der Wahl von außerhalb in die Gemeinde zu oder verlegen Ihren Hauptwohnsitz dorthin, können Sie in der Regel nicht an der Bürgermeisterwahl teilnehmen, da Sie die Anforderungen an die Mindestwohndauer nicht erfüllen, es sei denn, Sie gelten als Rückkehrer.
Rückkehrerin oder Rückkehrer sind Sie,
- wenn Sie Ihr Wahlrecht verloren haben, weil Sie aus der Gemeinde weggezogen sind oder Ihren Hauptwohnsitz verlegt haben, aber
- vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in die Gemeinde zurückkehren und dort Ihren Hauptwohnsitz erneut begründen.
Als Rückkehrerin oder Rückkehrer können Sie auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen werden.
4. Dezember 2025
Öffentliche Bekanntmachung über die Stellenausschreibung für die Wahl eines Bürgermeisters im Mitteilungsblatt der Gemeinde Adelberg
5. Dezember 2025
Öffentliche Bekanntmachung über die Stellenausschreibung für die Wahl eines Bürgermeisters im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg
9. Februar 2026, 18 Uhr
Ende der Bewerbungsfrist
9. Februar 2026, 19 Uhr
Öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses
25. Februar 2026, ab 19 Uhr
Kandidatenvorstellung in der TSV-Halle
Sonntag, 8. März 2026
Bürgermeisterwahl
Sonntag, 29. März 2026
Eventuelle Stichwahl
Alle wahlberechtigten Personen sollten bis spätestens 15. Februar 2026 ihre amtliche Wahlbenachrichtigung per Post erhalten haben. Falls Sie bislang keine Benachrichtigung erhalten haben, bitten wir Sie, sich umgehend mit unserem Bürgerbüro in Verbindung zu setzen.
Sie können Frau Kißling telefonisch unter 07166 91011-25 erreichen oder eine E-Mail an k.kissling(@)adelberg.de senden.
Damit stellen wir sicher, dass Sie rechtzeitig alle notwendigen Informationen für die bevorstehenden Wahlen erhalten.
Ab sofort besteht die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen. Auf den Wahlbenachrichtigungsschreiben finden Sie die näheren Informationen zur Briefwahl und den entsprechenden Antrag. Auch eine Online-Beantragung ist möglich.
Wahlscheine können bis Freitag, 6. März 2026, 18:00Uhr beantragt werden. Das Rathaus, bzw. unser Bürgerbüro ist aus diesem Grund am Freitag, dem 6. März 2026 auch nachmittags von 14:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.
Sollte ein beantragter Wahlschein nicht zugestellt worden sein, kann ein Ersatz-Wahlschein bis Samstag, 7. März 2026, 12:00 Uhr beantragt werden. Auch in diesem Fall ist unser Bürgerbüro von 10:00 bis 12:00 Uhr besetzt.
Bei plötzlicher Erkrankung können Wahlscheine noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr beantragt werden. Bitte melden Sie sich hier ebenfalls im Bürgerbüro.
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger von Adelberg,
am Mittwoch, den 25. Februar 2026 um 19 Uhr findet die öffentliche Vorstellung der Kandidaten für die bevorstehende Bürgermeisterwahl am 8. März 2026 statt.
Ort der Veranstaltung: TSV- Halle (Lichtensteiger Straße 4, Adelberg)
Wir laden Sie recht herzlich ein, die Kandidaten kennenzulernen. Jeder Kandidat wird an diesem Abend die Gelegenheit haben, sich persönlich und seine Ziele für die Zukunft unserer Gemeinde vorzustellen.
Auch haben Sie an diesem Abend die Möglichkeit, den Bewerbern Ihre Fragen zu stellen.
Nutzen Sie diese Chance, sich aus erster Hand zu informieren und die Personen kennenzulernen, die sich um das Amt des Bürgermeisters und damit um die Gestaltung der Zukunft unserer Gemeinde bewerben.
Aufgrund der begrenzten Anzahl von genehmigten Sitzplätzen wird die Veranstaltung live von der Filstalwelle www.filstalwelle.de übertragen, so dass Sie die Vorstellung auch von zu Hause aus verfolgen können.
Der Stream wird aufgezeichnet und ist bis zur Wahl am Sonntag, 8. März 2026 oder bis zu einer eventuell nötigen Stichwahl am Sonntag, 29. März 2026 abrufbar.
Wir freuen uns auf eine informative Veranstaltung und Ihre Teilnahme.
Im Namen des Gemeinderates
Carmen Marquardt
(Bürgermeisterin Adelberg)
Genderhinweis: Zur besseren Lesbarkeit wird in dieser Einladung das generische Maskulinum verwendet. Die verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich – sofern nicht anders kenntlich gemacht – auf alle Geschlechter gleichermaßen.
Wichtig: Es ist ein Antrag zu stellen, um die Plakatierungsgenehmigung zu erhalten. Der Antrag kann formlos per Mail an gemeinde(@)adelberg.de gestellt werden. Die Genehmigung erfolgt gebührenfrei.
Die nachfolgenden Auflagen sind zu beachten:
- Im Gemeindegebiet dürfen maximal 5 Plakate aufgestellt/aufgehängt werden.
- Die Plakate dürfen nicht größer als DIN A 1 sein.
- Die Plakate müssen hinsichtlich Standfestigkeit und Konstruktion den statischen Beanspruchungen, insbesondere der Windlast, genügen.
- Die Plakate dürfen nicht reflektieren.
- Die Übersichtlichkeit an Straßeneinmündungen, -kreuzungen und Fußgängerüberwegen darf nicht beeinträchtigt werden.
- Es ist verboten, Plakate an Verkehrszeichen zu befestigen.
- Es ist verboten, Plakate an Bäume zu befestigen.
- Der Boden oder andere Einrichtungen dürfen durch das Aufstellen/Aufhängen der Plakatträger nicht beschädigt werden.
- Die Plakate sind regelmäßig auf Standfestigkeit und Beschädigungen zu untersuchen und bei Bedarf instand zu setzen bzw. auszutauschen.
- Die Plakate müssen mit der Anschrift und Rufnummer des für die Aufstellung und Überwachung zuständigen Unternehmens versehen sein.
- Nach Abbau der Plakate ist die Anbringungs- oder Stellfläche im ursprünglichen Zustand zu verlassen. Bei der Abnahme ist das verwendete Befestigungsmaterial rückstandslos zu entfernen.
- Plakate, die Anlass zu Beanstandungen geben, sind auf Aufforderung umgehend zu beseitigen.
- Plakatiert werden darf nicht an Kultur- oder Naturdenkmalen sowie in der näheren Umgebung hiervon, ebenso nicht an öffentlichen Gebäuden und auf den dazugehörigen Grundstücken.
- Die Plakatierung kann frühestens 6 Wochen vor der Wahl angebracht werden.
- Die Plakatierung ist nach Ende der Veranstaltung unaufgefordert innerhalb von drei Tagen zu entfernen. Sollte dies nicht geschehen, wird dies der Bauhof vornehmen und wir stellen Ihnen diese Kosten in Rechnung.
- Plakate dürfen spätestens am Wahltag nicht in unmittelbarer Nähe zum Wahllokal (Rathaus) angebracht sein (20 m Umkreis). Zur beidseitigen Erleichterung bitten wir darum, bereits von vorneherein den Abstand zum Wahllokal zu gewährleisten.
Die Plakatierungserlaubnis wird unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs erteilt.
Haben Sie Fragen zur Wahl?
Rufen Sie uns gerne an: 07166 91011-0
oder schreiben Sie uns eine E-Mail an gemeinde(@)adelberg.de
