Verwirklichen Sie Ihren Traum vom kleinen Eigenheim!


Der Bauplatz befindet sich im bestehenden, ruhigen Wohngebiet südlich der Schorndorfer Straße zwischen Frühlingsstraße und Hirschlesweg. Er beinhaltet das Flurstück mit Nummer 790/27 am Ende der Stichstraße „Sommerweg“. Nördlich des Bauplatzes verläuft ein öffentlicher Fußweg. Das Flurstück ist nördlich und südlich von der bestehenden Wohnbebauung begrenzt. Lediglich im Osten befindet sich eine offene Baulücke (Flurstück 790/21) entlang des Hirschleswegs. Die genaue Abgrenzung des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem zeichnerischen Teil zum Bebauungsplan.


Einzelheiten zum Grundstück:

  • Grundstücksgröße: 194 qm
  • Wohnbaufläche
  • Mindestgebot: 56.550,- € 
    (zzgl. Wasser- und Abwasserbeiträge)
  • innerhalb von 3 Jahren zu bebauen
     

Einzelheiten zur Gemeinde:

  • Kindergarten, Krippe, Grundschulbetreuung, TigeR-Gruppe, Spielplatz
  • Nahversorgung
  • Busverbindung
  • Lage zwischen Rems- und Filstal, zwischen B10 und B29
  • ca. 50 km von Stuttgart und Ulm
  • naturnah
  • Prädikat staatl. anerkannter Erholungsort
  • touristische Angebote, Naherholung


Bitte reichen Sie Ihre Gebotsabgaben bis zum 17. Februar 2025 schriftlich an die Gemeindeverwaltung Adelberg, Vordere Hauptstraße 2, 73099 Adelberg oder per E-Mail an gemeinde(@)adelberg.de ein. Die Vergabe erfolgt voraussichtlich Ende Februar 2025.

Für weitere Informationen können Sie uns unter gemeinde@adelberg.de oder telefonisch unter 07166/910110 erreichen.


Bebauungsplan Schulzenfeldle 1. Änderung_Textteil
Bebauungsplan Schulzenfeldle 1. Änderung_Zeichnerischer Teil