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Der Austritt aus einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft ist beim Standesamt oder Notariat persönlich zu erklären.

Der Kirchenaustritt wird sofort mit der Abgabe der Erklärung vor dem Standesbeamten wirksam. Die Kirchensteuer endet dann mit Ablauf dieses Monats.

Bitte vereinbaren Sie möglichst vorab einen Termin mit dem Standesamt. Zur Erklärung des Kirchenaustritts bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Bei Kindern, die noch keinen Personalausweis haben, genügt die Vorlage der Geburtsurkunde.

Kinder im Alter von 12 bis 14 Jahren müssen den Austritt selbst erklären, bedürfen dazu allerdings der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Kinder ab 14 Jahren können den Austritt ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erklären.

Kircheneintritt:
Ein Kircheneintritt kann nicht beim Standesamt vorgenommen werden. Wenden Sie sich hierzu an die öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft, der Sie beitreten möchten. Nach Ihrem Eintritt wird das Standesamt davon in Kenntnis gesetzt.

Für heiratswillige Paare bietet die Gemeinde Adelberg die Möglichkeit, ihren besonderen Tag zu gestalten.

Es steht Ihnen das Trauzimmer im 2. OG des Rathauses (nicht barrierefrei) zur Verfügung. Der Trauort ist für bis zu 20 Gäste geeignet.

Bei Interesse setzen Sie sich möglichst frühzeitig mit dem Standesamt in Verbindung.

Ihre Eheschließung melden Sie bei Ihrem Wohnsitzstandesamt an. Sofern Sie in Adelberg wohnen und Ihre Ehe anmelden möchten, setzen Sie sich bitte vorab telefonisch mit uns in Verbindung.

Anmeldungen zur Eheschließung werden ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung vorgenommen.

Bei Fragen steht Ihnen unsere Standesbeamtin Frau Lisa Wirth gerne zur Verfügung.

Telefon 07166 91011-13
Telefax 07166 910113
E-Mail: l.wirth(@)adelberg.de